Entlassung
Urteil: Polizeianwärter wegen Dessous-Diebstahls entlassen
Kommissaranwärter dringt in Wohnung einer Kollegin ein und entwendet ihre Unterwäsche
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Aus der Wohnung einer jungen Polizistin verschwindet Unterwäsche. Ein Kollege gerät in Verdacht und wird schließlich entlassen. Ein Richter muss über den Rauswurf entscheiden und sagt: „Ich bin seit 13 Jahren Richter, und es wurde mir selten so schwer gemacht.“
Ex-Freund stiehlt Unterwäsche

Immer wieder vermisst die junge Polizeianwärterin aus Gelsenkirchen Unterwäsche. Die 22-Jährige kann sich keinen Reim darauf machen, bis sie am Rosenmontag mehrere Anrufe ihrer Nachbarin erhält: Die hat durch den Türspion beobachtet, wie der Ex-Freund der jungen Frau aus deren Wohnung kommt.Zeugen zufolge war der Kommissaranwärter an mehreren Tagen immer wieder im Haus herumgeschlichen. Als die Wohnung des 29-Jährigen durchsucht wird, übergibt er den Beamten eine Tüte mit 15 BHs und einenSchlüssel für die Wohnung. Denn, so stellt es das Gericht fest, hatte er sich nachmachen lassen.
Daraufhin wird der Kommissaranwärter erst suspendiert und dann entlassen
Doch er klagt gegen seinen Rauswurf. Richter Andreas Müller rollt den Fall vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht auf. Der Kläger selbst erscheint nicht, dafür tritt seine Mutter in den Zeugenstand. Zur fraglichen Zeit habe sie -es war der Rosenmontag – mit ihrem Sohn in Castrop-Rauxel gefrühstückt. Dann habe er sie zur Arbeit in einem Einkaufszentrum gefahren, wo sie noch eine gemeinsame Bekannte getroffen hätten. Die Dame bestätigt dies als Zeugin.

Richter glaubt Zeugin nicht
Es steht Aussage gegen Aussage. „Ich bin seit 13 Jahren Richter, und es wurde mir selten so schwer gemacht“, bekennt Richter Müller. Nach Abwägung der Beweislage entscheidet er: „Der Mutter glauben wir nicht.“ Zwar könne der Sohn es noch geschafft haben, nach der Tat seine Mutter rechtzeitig zur Arbeit zu fahren, aber das gemeinsame Frühstück werde es an dem Tag so wohl nicht gegeben haben.
Nachbarin fotografierte den Eindringling durch Türspion
Die ängstliche Nachbarin hatte den Eindringling sogar durch den Türspionfotografiert, kann Whats-App-Protokolle vorlegen und ist sich ganz sicher, den Ex-Freund erkannt zu haben, mit dem sie noch kurz zuvor über mögliche Urlaubsziele geplaudert hatte.
Richter hält Kommissaranwärter für eine Stalker und Lügner

Das Gericht findet im Urteil harte Worte für den Kommissaranwärter: Es hätten sich bei ihm „erhebliche charakterliche Defizite“ gezeigt, sagt Richter Andreas Müller. Der Mann sei einStalker, er lüge, habe sich vor Kollegen über Obdachlose lustig gemacht. Und sei mit einem Nachschlüssel in die Wohnung seiner Kollegin und Ex-Freundin eingedrungen und habe deren Unterwäsche gestohlen.
Außerdem habe er wegen einer nicht bestandenen Schießprüfung gelogen, was er selbst zugegeben habe, und eine Ausbilderin diffamiert. Dies alles müsse der Dienstherr nicht dulden (Az.: 2 K 6183/16).
Anwalt des Klägers versuchte vergeblich die Kündigung zu verhindern
Vergeblich hatte der Anwalt des Klägers argumentiert, die 22-Jährige habe ja jede Menge Kleidungssachen in der Wohnung ihres Ex-Freundes deponiert und dort auch regelmäßig übernachtet. Wieso ausgerechnet die Dessous gestohlen sein sollten, erschließe sich ihm nicht. Doch die Polizeianwärterin, die am Rosenmontag im Einsatz war, ist sich ganz sicher, keine Unterwäsche bei ihrem damaligen Freund gelassen zu haben. „Die habe ich immer selbst gewaschen.“
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