Ex-Heimleiter kann mit Bewährungsstrafe rechnen
10. Januar 2019
Monatelang systematische Freiheitsberaubung

Der angeklagte frühere Heimleiter kann mit einer Bewährungsstrafe rechnen. (picture-alliance / dpa / Henning Kaiser)
Im Prozess gegen den ehemaligen Leiter einer Flüchtlingsunterkunft in Burbach zeichnet sich eine Bewährungsstrafe ab.
In dem Heim in der Nordrhein-westfälischen Gemeinde waren Menschen eingesperrt, geschlagen und gequält worden – von Dezember 2013 bis September 2014. Mehr als 30 Wachleute, Betreuer und weitere Verantwortliche wurden angeklagt.
Das Verfahren am Landgericht Siegen gegen den früheren Heimleiter wurde abgetrennt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm heute zum Auftakt vor, die Gesamtverantwortung für die systematische Freiheitsberaubung in der Unterkunft zu tragen.
Weil der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegen will, stellten Kammer und Staatsanwaltschaft ein Urteil von maximal eineinhalb Jahren auf Bewährung sowie eine Geldbuße in Aussicht.(dlf)
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