24.01.2019
Internetkriminalität /Cybercrime.


Die Bandbreite illegaler Aktivitäten und Tatgelegenheiten im bzw. mittels des Internets ist groß und reicht von der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet über “Phishing” persönlicher Zugangsdaten, Handel mit Waffen und Rauschgift bis hin zu Netzwerkeinbrüchen und DDoS-Attacken, der Verbreitung von Schadsoftware und Betrugshandlungen. Dies alles geschieht unter Nutzung von Clearnet/Visible Web, der dort existierenden Foren der Underground Economy, von DeepWeb und Darknet.
Im Phänomenbereich Cybercrime ist – wie in kaum einem anderen Deliktsbereich – eine kontinuierlich steigende Kriminalitätsentwicklung zu verzeichnen (siehe hierzu auch die Lageberichte Cybercrime).
Definition und Erscheinungsformen
Cybercrime umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden.
Aktuell verbreitete Erscheinungsformen von Cybercrime sind gekennzeichnet durch die Infektion und Manipulation von Computersystemen mit Schadsoftware, z. B. um
- persönliche Daten und Zugangsberechtigungen des Nutzers abgreifen und missbräuchlich nutzen zu können (Identitätsdiebstahl)
- darauf befindliche Daten/Dateien des Nutzers mittels sog. Ransomware zu verschlüsseln, um “Lösegeld” zu erpressen,
- sie “fernsteuern” zu können, in sog. Botnetzen zusammenzuschalten und für weitere kriminelle Handlungen einzusetzen.
Identitätsdiebstahl/Phishing
Einsatz von Schadsoftware
Schadsoftware für mobile Endgeräte
Datendiebstahl durch Social Engineering
Digitale Erpressung
Infizierung des Computers
Massenhafte Fernsteuerung von Computern (Botnetze)

Mögliche Dimensionen des Phänomens
Laut einer 2017 veröffentlichten Studie des Digitalverbandes BITKOM ist jeder zweite deutsche Internetnutzer in den (der Studie) vorangegangenen 12 Monaten Opfer von Cybercrime geworden. In jedem zweiten Fall von Cybercrime ist ein finanzieller Schaden entstanden.
Eine ebenfalls 2017 durchgeführte Studie des amerikanischen IT-Sicherheitsunternehmens Norton by Symantec bestätigt die hohe Betroffenheit deutscher Internetnutzer durch Cybercrime (38%). In Deutschland sei hierbei ein Schaden von 2,2 Mrd. Euro entstanden.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt zwar steigende Fallzahlen im Bereich Cybercrime auf, spiegelt die aufgeführten Untersuchungsergebnisse in diesem Phänomenbereich aber nicht annähernd wider. Es muss bei der polizeilichen Betrachtung von Cybercrime von einem sehr großen Dunkelfeld ausgegangen werden. Das heißt, dass vermutlich nur ein kleiner Teil der Straftaten in diesem Bereich zur Anzeige gebracht wird bzw. der Polizei und/oder den Strafverfolgungsbehörden bekannt ist.
Bekämpfung von Cybercrime durch das BKA
Im Bundeskriminalamt wurden frühzeitig Einheiten aufgebaut, die sich mit den Erscheinungsformen von Cybercrime befassen.
Mit der Durchführung von Ermittlungsverfahren, der Koordinierung nationaler und internationaler Aktivitäten und der Analyse und Lagebeschreibung aktueller Cybercrime-Phänomene ist im BKA die Gruppe SO 4 – Cybercrime der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) befasst.
Innerhalb dieser Einheit befinden sich u. a. folgende Arbeitsbereiche:
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)
Operative Auswertung Cybercrime
Ermittlungsunterstützung/Internetrecherche
Zentralstelle Sexualstraftaten z. N. von Kindern und Jugendlichen
Weitere Informationen zum Thema Internetkriminalität/Cybercrime finden Sie hier:
- Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland (PDF, 1MB)
- Forschungsprojekte zu Internetkriminalität
- Richtiges Verhalten bei Straftaten im Internet
Mehr-dazu auf http://www.bka.de
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