
Entscheidung des EuGH Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht
Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Geklagt hatte Österreich.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt einer Klage gegen die Pkw-Maut in Deutschland statt. Die deutsche Pkw-Maut verstößt damit gegen EU-Recht. Die geplante Abgabe sei diskriminierend, weil die wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf Autofahrern aus anderen EU-Staaten liege, entschied der EuGH. Hintergrund ist, dass deutsche Fahrzeughalter bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollen.

Überraschendes Urteil
Eigentlich sollte die PKW-Maut im Oktober 2020 starten.
Der EuGH-Generalanwalt hatte Anfang des Jahres eine Abweisung der Klage empfohlen. Das höchste europäische Gericht folgt meistens dem Generalanwalt. Deshalb ist das Urteil nun überraschend.
Vor dem EuGH wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt, Deutschland von Dänemark. Die EU-Kommission hatte zuvor ihre Bedenken gegen das deutsche Maut-Gesetz fallen gelassen.
(quelle/ard/Agenturen)

You must be logged in to post a comment.