Schalle
nde Ohrfeige für TTIP-Befürworter: DeutscheRichterbund attackiKommission
Die nun veröffentlichte Stellungnahme des Deutschen Richterbundes ist eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission und die Befürworter des Freihandelsabkommens TTIP. Weil die im Vertragswerk verankerten Schiedsgerichte massive Empörung und Protest nach sich zogen, versuchte die EU-Kommision es mit einem neuen Label. Im Endeffekt ändert sich dadurch wenig: Multinationalen Konzernen soll die Möglichkeit gegeben werden, Staaten verklagen können, wenn Verbraucher-, Umweltschutz- oder Arbeitnehmerrechts-Gesetze die Profitaussichten der Unternehmen schmälern. Statt der Schiedsgerichte sollte ein “öffentlicher Investionsgerichtshof” (ICS) eingerichtet werden, der praktisch dieselben Befugnisse hätte wie die ungeliebten Schiedsgerichte Ernst nach Besuch des TTIP-Lesesaals für Abgeordnete: “Das ganze ist eine Farce”
Auch TTIP-Freund und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sang bereits ein Loblied auf einen solchen Investionsgerichtshof und pries ihn als mögliche Lösung auf dem holprigen Weg zum gewünschten Freihandelsabkommen an.
Nicht ganz so sieht das die wichtigste Vereinigung deutscher Richter. Gleich einleitend heißt es in einem Schreiben vom Deutschen Richterbund:
“Der Deutsche Richterbund lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab. Der DRB sieht weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht.”
Es sei also schlicht falsch, dass die bestehende Rechtslage ausländischen Investoren nicht genug Schutz biete. Damit rütteln die Richter an dem Kern dessen, was TTIP ausmacht. Doch damit nicht genug. Auch machen die Richter klar, was sie von der Einmischung Brüsseler Bürokraten in die Belange der Justiz halten:
“Der Deutsche Richterbund hat erhebliche Zweifel an der Kompetenz der Europäischen Union für die Einsetzung eines Investitionsgerichts.”
Wiederholt wird betont, dass die EU-Kommission zu einem solchen Schritt überhaupt nicht legitimiert ist:
“Durch das ICS würde nicht nur die Rechtssetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedstaaten eingeschränkt, auch das etablierte Gerichtssystem innerhalb der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union würde geändert werden. Für eine solche Änderung durch die Union gibt es nach Ansicht des Deutschen Richterbundes keine Rechtsgrundlage.”
“Der Deutsche Richterbund fordert den deutschen und den europäischen Gesetzgeber des Weiteren auf, den Rückgriff auf Schiedsverfahren im Bereich des internationalen Investorenschutzes weitgehend einzudämmen.”
Weder das Bundeswirtschaftsministerium noch die EU-Kommission haben die deutliche Ansage bisher kommentiert.
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