
Jeder und jede kann sich zu seiner oder ihrer Religion bekennen – oder zu keiner. Religion wird als Privatsache angesehen, es gilt die Religionsfreiheit. Das heißt, dass man glauben darf, was man möchte – gleichzeitig wird aber auch erwartet, dass man akzeptiert, dass andere Menschen an einen anderen Gott glauben – oder an gar nichts.
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