Persönlichkeitsrecht und Strafrecht | 28.07.2016
Strafanzeige wegen Beleidigung
Urteil: Karlsruher Anwalt darf Bayerns Innenminister „ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ nennen
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hatte in einer Talkshow Sänger Roberto Blanco einen „wunderbaren Neger“ genannt
CSU-Minister nennt Roberto Blanco “wunderbaren Neger” Ein deutsch-ghanaischer Anwalt darf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ungestraft ein „ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ nennen.
Roberto Blanco will lieber “Farbiger” genannt werden
Landgericht Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hatte 2015 in einer Talkshow über den Sänger Roberto Blanco gesagt, er sei ein „wunderbarer Neger“. Darüber ärgerte sich der Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah – und schrieb Bayerns Innenminister Joachim Herrmann einen Brief mit der umstrittenen Formulierung. Der Betreff lautet: „Ihre rassistische Gesinnung“.
Äußerung ist vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss zufolge ist die Bezeichnung zwar „bewusst ehrverletzend“, aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das Schreiben stehe in klarem Zusammenhang mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmanns Äußerung. Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche Fragen beteilige, „muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert“. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden kann.


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