NZ

Online Zeitung

Job Center Per Dienstanweisung Menschenwürde missachten müssen

SE/NZ

WERDEN

Fallmanagerin klagt gegen Jobcenter wegen widerrechtlichem Umgang mit Leistungsbeziehern 

Eine Jobcenter-Mitarbeiterin klagte gegen ihren Arbeitgeber,weil sie sich um das Wohl ihrer Klienten sorgt. Foto: dpaEine Jobcenter-Mitarbeiterin klagte gegen ihren Arbeitgeber,weil sie sich um das Wohl ihrer Klienten sorgt. Foto: dpa

Verden. Wenn Beschäftigte ihre Arbeitgeber verklagen, dann meist aus Eigennutz: Sie wehren sich gegen Abmahnungen oder Kündigungen. Ganz anders ein Prozess, der am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Verden (Aller) lief.

Eine Fallmanagerin des Jobcenters für den Kreis Osterholz klagte gegen ihren Arbeitgeber, weil sie sich um das Wohl ihrer Klienten sorgt. Die seien nämlich vom Jobcenter auf rechtswidrige Weise in sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) gedrängt worden – per Serienbrief, ohne vorherige Anhörung. Sie selbst sei angewiesen worden, bei Verstößen der Klienten gegen die Serien-EGV die Sozialleistungen zu kürzen oder zu streichen

Fallmanagerin klagt gegen Jobcenter wegen widerrechtlichem Umgang mit Leistungsbeziehern 

Rechtsverstöße von Behörden werden meist durch die Arbeit von investigativen Journalisten oder von Whistleblowern aufgedeckt. Jetzt hat eine Fallmanagerin des Jobcenter im Landkreis Osterholz diese Funktion übernommen und ihren Arbeitgeber verklagt, weil „sie sich um das Wohl ihrer Klienten sorgt“ und von ihren Vorgesetzten angewiesen wurde, „klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen“.

Im Rahmen eines Modellprojektes erhielten mehrere hundert Leistungsbezieher des Jobcenters Osterholz per Serienbrief vollkommen einheitliche Eingliederungsvereinbarungen, die ohne persönliches Gespräch unterschrieben zurückgeschickt werden sollten. Eigenbemühungen wurden gefordert – eine Prüfung, ob dies für die Kunden auch erfüllbar sei, blieb aus. So wurden die Leistungsbezieher unter anderem dazu verpflichtet, monatlich fünf Bewerbungen zu schreiben – ohne Rücksicht auf Arbeitsfähigkeit oder dauerhafte Erkrankungen. Zudem seien viele Kunden von dem Verfahren überfordert, häufig allein schon wegen Sprachproblemen. Nur wer sich schriftlich gegen die Inhalte der Vereinbarungen auflehnte, bekam die nachträglich Gelegenheit auf eine individuelle Lösung. Bei Pflichtverstößen der Kunden gegen die Eingliederungsvereinbarungen sollte die klagende Mitarbeiterin die Leistungen schrittweise zuerst um 30 Prozent, dann um 60 Prozent kürzen und zuletzt komplett streichen.

Das vom Jobcenter Osterholz praktizierte Verfahren ignoriert die ständige Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Es lehnt standardisierte Massenverwaltungsverfahren bei Eingliederungsvereinbarungen kategorisch ab und besteht auf individuelle Regelungen, um den Bedürfnissen des Einzelnen gerecht zu werden. Doch nicht nur verwaltungsrechtlich, auch strafrechtlich erscheint der Umgang des Jobcenters zweifelhaft. Die Kunden bestätigten mit ihrer Unterschrift, dass individuelle Beratungsgespräche stattgefunden hätten und die vereinbarten Inhalte gemeinsam erarbeitet worden seien – das schmeckt ja schon fast nach Nötigung im Amte und erscheint einer Schmierenkomödie über Bananenrepubliken entlehnt.

Die Fallmanagerin des Jobcenters Osterholz weigerte sich, die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Sanktionspraxis umzusetzen, weil sie damit Menschen bewusst in existenzielle Not gebracht hätte. Zahlreiche Versuche ihrerseits, behördenintern eine Lösung zu finden, hatten zur Folge, dass ihr sämtliche Kompetenzen entzogen wurden und ihr verboten wurde, ihrer gesetzlichen Beratungspflicht gegenüber den Kunden nachzukommen. Sie reichte Klage beim Arbeitsgericht ein, um feststellen zu lassen, dass das gesamte Massenverwaltungsverfahren rechtswidrig war und damit auch der Kompetenzentzug.

Der zuständige Arbeitsrichter wies die Klage ab. Er begründete seine Entscheidung mit der Tatsache, dass der Modellversuch inzwischen beendet wurde und er über die Vorgehensweisen des Jobcenters in der Vergangenheit nicht mehr urteilen wollte. Mit einem bisschen Mehr an Wissen der Sozialrechtssprechung wäre der Richter womöglich zu einem anderen Urteil gekommen. Eine dem Gericht als „Freundschaftsdienst“ zugesandte Stellungnahme des Paritätischen Bundesverbands sagt in aller Deutlichkeit, dass wegen allein schon wegen des standardisiertem Massenverfahrens „die Rechtmäßigkeit der Eingliederungsvereinbarungen und insbesondere auch der Sanktionsbescheide zu Recht in Frage gestellt werden“.

Volkswirte sagen Flüchtlings-Andrang auf Jobcenter voraus. Flüchtling bei Bundesagentur für Arbeit: Ab dem Spätsommer soll ein verstärkter Andrang erfolgen. (Quelle: dpa)

abb ähnlich 

Der Anwalt des Jobcenters wies sämtliche Vorwürfe wegen Rechtsbruch im Amte als „unverschämt“ zurück.

Dieser Fall zeigt deutlich, wie eingeschränkt die Möglichkeiten von Mitarbeitern sind, gegen rechtswidriges Verwaltungshandeln vorzugehen. Zwar gibt es die sogenannte Remonstartionspflicht, welche Beamte und auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verpflichtet, rechtswidrige Vorgänge zu melden und in § 63 BBG geregelt ist. Hierbei muss sich der Mitarbeiter an den direkten Vorgesetzten wenden und seine Bedenken zum Ausdruck bringen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, müssen die jeweils folgenden Vorgesetzten informiert werden. Wird die Weisung auch vom dritten Vorgesetzten bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet. All diese Schritte wurden von der Mitarbeiterin gegangen, offensichtlich wurde dies vom Gericht jedoch nicht beachtet.

Hinzu kommt die Doppelfunktion des Vorstands der ProArbeit, Frau Heike Schumacher. Da diese als Sozialdezernentin und erste Kreisrätin auch der Fachaufsicht übergeordnet ist, gibt es im Landkreis Osterholz keine unabhängige Kontrolle des Verwaltungshandelns.

Klage abgewiesen

Mit ihrer Klage wollte die 35-Jährige vor allem erreichen, dass sie in solchen Fällen keine Sanktionen mehr verhängen muss. Doch das Gericht wies ihre Klage ab: Bei den Serienbriefen habe es sich nur um einen inzwischen beendeten Modellversuch gehandelt, und über die Vergangenheit wollte das Gericht nicht mehr urteilen.

Die Unterlegene, die wegen des Konflikts schon seit Monaten krankgeschrieben ist, überlegt jetzt, ob sie Rechtsmittel einlegt.

Ihre Klienten, meist Langzeitarbeitslose, sollten sich per Vordruck unter anderem zu fünf Bewerbungen pro Monat verpflichten, egal, ob sie überhaupt arbeitsfähig oder dauerhaft krank waren. Nur wer schriftlich Einwände erhob, bekam nachträglich die Chance auf eine individuell zugeschnittene Vereinbarung. Aber viele Klienten, so deutete die Klägerin an, seien von diesem Verfahren überfordert, allein schon wegen Sprachproblemen. Außerdem sollten sie unterschreiben, dass vorher ein Beratungsgespräch stattgefunden habe – was hier aber nicht stimmte.

Wenn Väter den Unterhalt nicht zahlen müssen, Jobcenter aufkommen. Vielen fehlt das Geld für Unterhaltszahlungen - doch das trifft nicht auf alle säumigen Väter zu. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Sanktionen

Hätte die Klägerin gegen die Betroffenen Sanktionen verhängt, hätte sie die Menschen „bewusst in existenzielle Not gebracht“, meinte sie. „Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen.“ Der Anwalt des Jobcenters wies den Vorwurf des Rechtsbruchs als „unverschämt“ zurück.

Rückhalt bekommt die Klägerin inzwischen von einem großen Wohlfahrtsverband: In einer juristischen Stellungnahme hat sich der Paritätische Gesamtverband ihrer Kritik angeschlossen.

 

 

 

quelle/tacheles-sozialhilfe/Eckhard Stengel/andren
Unknown's avatar

Author: Nilzeitung

Danke für ihren Besuch.!!"dieser Seite im Aufbau". Es stimmt, dass es keine Freiheit ohne Pressefreiheit gibt. Wahrer Frieden des Journalismus ist eine der Säulen der Demokratie (Salah El-Nemr) se/nz.

Comments are closed.