Warum lehrer & lehrerin, Das lesen soll,
Das Gesetz macht gewaltfreie Erziehung zum Kinderrecht.

Das unpädagogische Handeln des Lehrers verstößt gegen das im Jahr 2000 von der Bundesregierung erlassene Gesetz über gewaltfreie Erziehung
Danach ist es nicht nur verboten, Kinder körperlich zu bestrafen, etwa wenn Herr A. Kind an den Ohren zieht und ihnen „Kopfnüsse“ erteilt, sondern auch seelisch zu verletzen. Das Gesetz macht gewaltfreie Erziehung zum Kinderrecht. Es
verbietet körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen.
Um entwürdigende Maßnahmen handelt es sich zweifellos, wenn der Lehrer
Kinder vor der Klasse verspottet,
wenn er Kinder und auslacht,
wenn er ein Mädchen bloßstellt: „Du bist die Langsamste in der Klasse.“
wenn er demonstrativ die Schultasche eines Kindes auf den Kopf stellt und entleert, weil das Kind ein Heft nicht gleich gefunden hat,
wenn er Kinder durch entwertenden Tadel zum Weinen bringt und sie nicht tröstet,
wenn er Schülerarbeiten zerreißt,

wenn er Kinder durch verletzende Worte – Gewalt durch Worte – erniedrigt,
wenn er Schüler beschimpft, die seine Erklärung nicht verstanden haben, wenn durch Kontrollzettel die „Klassenschlamper“ ermittelt und gedemütigt werden,
wenn Kinder durch Schimpfnamen beleidigt werden,
wenn leistungsschwächere Schüler in ihrer Person entwertet werden.
Alle diese unpädagogischen Maßnahmen treffen nicht nur die einzelnen Kinder, die herabgesetzt werden, sondern es macht allen Kinder Angst und sie erleben am Lehrer ein schlechtes Vorbild dafür, wie man mit anderen Menschen umgeht. Bei manchen Verfehlungen des Lehrers handelt es sich nicht nur um unpädagogisches Verhalten, sondern um Straftaten im Sinne des Gesetzes über gewaltfreie Erziehung. Wir meinen, dass damit auch der Grundsatz der Bayerischen Verfassung verletzt wird:
Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
(c) dank an Prof/.prof-kurt-singer.de
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