NZ

Online Zeitung

Von der EU offiziell zugelassen: Vier Insekten verstecken sich in Ihrem Essen

EU Ernährung

Europäische UnionFree-West-Medien | 18. Januar 2023

Von der EU offiziell zugelassen: Vier Insekten verstecken sich in Ihrem Essen

EU-Bürger, die nicht unwissentlich Insekten essen wollen, sollten besonders vorsichtig sein: Die EU-Kommission hat bereits vier Insektenarten in unterschiedlichen Formen als „essbare Insekten“ zugelassen.

Die  letzte Zulassung  erfolgte am 5. Januar: Nach Mehlwürmern, Heuschrecken und Grillen darf der Kornschimmelkäfer ab sofort auch als Zutat in Lebensmitteln wie Brot, Suppen, Nudeln, Snacks, Erdnussbutter und Schokoladenprodukten verwendet werden.

Die erste Zulassung für ein sogenanntes „essbares Insekt“ erhielt der Mehlwurm im Juni 2021: Die Durchführungsverordnung 2021/822 der EU-Kommission genehmigte das Inverkehrbringen von getrockneten Larven von Tenebrio molitor (Mehlkäfer) als „novel food“.

Die SAS EAP Group aus Frankreich hat den Antrag gestellt und darf den Mehlwurm in der Union vermarkten. Es darf einzeln oder mit einem maximalen Gehalt von 10 Gramm in Proteinprodukten, Keksen, Gerichten aus Hülsenfrüchten und Teigwaren verkauft werden.

Bei der Verwendung von Insekten muss auf der Verpackung des Lebensmittels der Hinweis stehen, dass der Verzehr bei Menschen mit bekannter Allergie gegen Krebs- und Weichtiere und deren Produkte sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.

Im November 2021 wurde das zweite „essbare Insekt“ durch die Durchführungsverordnung 2021/1975 zugelassen: „Fair Insects BV“ aus den Niederlanden darf seither gefrorene, getrocknete und pulverisierte Locusta migratoria (Wanderheuschrecken) in der EU vermarkten.

Je nach Verarbeitungsform dürfen die Heuschrecken als Zutaten in unterschiedlichen Höchstmengen in den Produkten wie verarbeiteten Kartoffelprodukten verwendet werden; Gerichte aus Hülsenfrüchten und Erzeugnisse aus Teigwaren, Fleischersatz, Suppen und Suppenkonzentrate, Hülsenfrüchte und Gemüse in Dosen/Gläsern, Salate, bierähnliche Getränke, alkoholische Getränkemischungen, Schokoladenerzeugnisse, gefrorene fermentierte Produkte auf Milchbasis, Wurstwaren.

report24.news/in-der-eu-offiziell-zugelassen-diese-vier-insekten-koennen-sich-in-ihren-lebensmitteln-verbergen

Seit 2022 bzw. 2023 ist die heimische Grille (Acheta domesticus) in verschiedenen Verarbeitungsformen zugelassen. Die Durchführungsverordnung 2022/188  erlaubt die Verwendung in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form. Die Bewerbung kam erneut von „Fair Insects BV“. Die Heimchen können ebenso wie Heuschrecken in ähnlichen Lebensmitteln verwendet werden.

Seit dem 3. Januar darf auch das vietnamesische Unternehmen „Cricket One Co. Ltd“ durch die Umsetzungsverordnung 2023/5 „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus“ in der EU verkaufen. Potenziell betroffene Lebensmittel sind Mehrkornbrot und -brötchen; Cracker und Grissini, Müsliriegel, Trockenbackmischungen, Kekse, Teigwaren und vieles mehr.

Die Durchführungsverordnung 2023/58 vom 5. Januar erlaubt „Ynsect NL BV“ aus den Niederlanden, Larven von Alphitobius diaperinus (Kornschimmelkäfer) in gefrorener, pastöser, getrockneter und pulverisierter Form als neues Lebensmittel an EU-Bürger zu bringen. Die Liste der Lebensmittelkategorien, in denen die Larven als Zutat in den meisten verarbeiteten Lebensmitteln verwendet werden können.

verweis:

L_2022030DE.01010801.xml(opens in a new tab)eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R0188&from=EN

Quelle/Free-West-Medien/althonews.com/eu.eu/eur-lex.europa.eu

Author: Nilzeitung

Danke für ihren Besuch.!!"dieser Seite im Aufbau". Es stimmt, dass es keine Freiheit ohne Pressefreiheit gibt. Wahrer Frieden des Journalismus ist eine der Säulen der Demokratie (Salah El-Nemr) se/nz.

Comments are closed.