
Aufgaben im Inland Festnahmeeinsatz von “Organisierte und Schwerstkriminalität” bis Cyber-Kriminalität uvm
Bundespolizei,-Im Inland stellt sich die GSG 9 für ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten auf.
Festnahmeeinsätze im Bereich “Organisierte und Schwerstkriminalität” für Bundes- und Landesbehörden sind ein Bereich.
Einen besonderen Stellenwert in diesem Zusammenhang haben in den vergangenen Jahren Zugriffseinsätze im Bereich der Cyber-Kriminalität eingenommen. Ein besonders hohes Maß an Beweissicherung im Verlauf der Festnahme spielt hier eine wesentliche Rolle. Kreativität und Flexibilität sind hier gefordert, um den Einsatzerfolg zu garantieren. Der qualitativ hohe Ausbildungsstand und die Vielzahl modernster Einsatzmittel sind auch in diesem Segment der Erfolgsschlüssel der GSG 9.
Herausragende Einsätze in den vergangenen Jahren waren die Festnahme ausländischer Spione in der Bundesrepublik Deutschland, die Festnahme eines ranghohen Mitglieds der deutschen Rockerszene und die Festnahme des Attentäters auf den Mannschaftsbus des Fußballbundesligisten Borussia Dortmund.
Weiterhin war die GSG 9 unter anderem im Zuge der Gefahrenabwehr sowie bei Anschlussmaßnahmen im weiteren Ermittlungsverfahren bei dem Amoklauf in München und dem Terroranschlag in Berlin eingesetzt.
Weiterhin zählen selbstverständlich das Lösen von Geiselnahmen und die Bewältigung von Antiterroreinsätzen zum Einsatzspektrum. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage stellen derzeit Antiterroreinsätze einen Schwerpunkt dar. Aufgrund dessen war die GSG 9 im Zuge des Amoklaufes in München, dem flüchtigen IS-Angehörigen aus Dresden und nach dem Anschlag in Berlin durch Anis Amri im Einsatz.
In diesem Zusammenhang konnte die GSG 9 in Zusammenarbeit mit den Fliegerstaffeln der Bundespolizei ihre schnelle und flexible Reaktionsfähigkeit ausspielen. Innerhalb kurzer Zeit ist es der GSG 9 so möglich, jeden Ort Deutschlands zu erreichen. Insgesamt absolviert die GSG 9 jedes Jahr ca. 50-60 Einsätze.
Aufgaben im Ausland
Gemäß § 8 (2) Bundespolizeigesetz kann die Bundespolizei zur Rettung von Personen im Ausland eingesetzt werden.
Neben dem KSK (Kommando Spezialkräfte) der Bundeswehr kann somit auch die GSG 9 zur Rettung von Menschenleben im Ausland befugt sein. Die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen sind durch die Ministerien klar definiert.

Von den Medien spektakulär in Szene gesetzt wurde die Evakuierung der Geiseln aus Ägypten im Jahr 2008. Eine internationale Reisegruppe, in der sich auch fünf deutsche Staatsbürger befanden, wurde in der südlichen Sahara entführt und für mehrere Tage als Geisel gehalten.
Die Bundesregierung entschied sich damals, die GSG 9 zu entsenden und für einen Einsatz vor Ort bereitzuhalten. Durch einen glücklichen Umstand konnten die Geiseln entkommen und von der GSG 9 aus der Wüste evakuiert und nach Deutschland zurück gebracht werden.
2009 stellte sich die GSG 9 für eine Schiffsentführung vor Somalia auf dem amerikanischen Hubschrauberträger USS Boxer im Indischen Ozean bereit. Aufgrund unklarer Gefahrenprognosen wurde der Einsatz damals verwehrt und der Verband musste nach Deutschland zurückverlegen.
Darüber hinaus hat die GSG 9 über Jahre Personenschutzaufträge an deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt. Einsatzländer waren unter anderem der Irak, Afghanistan, Libyen und Mali.
Ebenso führt die GSG 9 weltweit im Falle von Entführungslagen deutscher Staatsangehöriger im Ausland Beratertätigkeiten durch. Zuletzt war sie im Zuge dessen 2016 auf den Philippinen tätig.
Quelle/https://gsg9.de/
Mehr Info dazu erhalten Sie untere
You must be logged in to post a comment.