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         Neue Doku will beweisen: Diktator könnte aus Berlin geflohen sein.

Neue Doku will beweisen: Hitler ist die Flucht aus Berlin gelungen.

Wahrheit oder Legende? US-Doku über Verbleib von Adolf Hitler nach 1945

Aktualisiert am 07. Oktober 2015, 10:55 Uhr

Hat Adolf Hitler den Zweiten Weltkrieg überlebt? Immer wieder hat das Gerücht die Fantasie von Hobby-Historikern angeregt. Zwar ist sich die Fachwelt weitgehend einig, dass sich Hitler und seine Frau Eva Braun am 30. April 1945 im Bunker der Reichskanzlei in Berlin das Leben nahmen.

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Ex-Politiker Stefan Petzner spricht über FPÖ und seinen “Lebensmenschen”.

Doch eine groß angelegte TV-Dokumentation aus den USA will jetzt Beweise gefunden haben, dass Hitler die Flucht aus der umzingelten “Reichshauptstadt” gelungen sein könnte.

“Hitlers Flucht – Wahrheit oder Legende”, heißt die achtteilige Serie, die Mitte Dezember auf dem TV-Sender History läuft. Ein Team um den früheren CIA-Agenten und Buchautor Robert Baer ist den Angaben zufolge in mehreren Ländern vermeintlichen Spuren Hitlers nachgegangen – unter anderem mit ausgefeilter Technik.

FBI gibt geheime Hitler-Dokumente frei

Die Dokumentation stützt sich auf Hunderte Geheimdokumente des FBI, die 2014 freigegeben wurden. Demnach haben noch Jahre nach Kriegsende FBI-Ermittler Hinweise auf Hitlers Verbleib unter anderem in Argentinien und Brasilien gegeben.

Zu den Drehorten gehört auch ein Tunnel zur U-Bahnstation am Platz der Luftbrücke am früheren Flughafen Tempelhof. Der bei den Dreharbeiten entdeckte Schacht soll 1945 die Verbindung zwischen dem Flughafen und dem “Führerbunker” sichergestellt haben. Ausgestrahlt wird die Dokumentation am 12., 13., 19. und 20. Dezember über History. Der Sender ist über mehrere Bezahlplattformen zu empfangen. © dpa


Drei Millionen Unterschriften gegen TTIP

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Immer mehr Menschen formieren sich gegen die geplanten Handelsabkommen TTIP und CETA.

Drei Millionen Unterschriften gegen TTIP

Brüssel (dpa) – Gegner der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA haben rund 3,3 Millionen Protest-Unterschriften an die EU-Kommission übergeben.

Die Anzahl der im Laufe eines Jahres gesammelten Stimmen sei ein Zeichen, das die Politik nicht ignorieren dürfe, sagte Kampagnenleiterin Stephanie Roth am Mittwoch in Brüssel.

Nach Angaben deutscher Aktivisten hat “Stop TTIP” mehr Unterzeichner als jede andere Europäische Bürgerinitiative bisher. Offiziell ist sie bislang allerdings nicht als solche anerkannt.

Die EU-Kommission erklärte in einer Stellungnahme, dass sie den Protest ernst nehme, aber bei Freihandelsabkommen an den Verhandlungsauftrag der Mitgliedstaaten gebunden sei. Nach EU-Recht könnten Europäische Bürgerinitiativen im positiven Sinn Vorschläge machen, allerdings nicht verlangen, einem Auftrag der Mitgliedstaaten nicht nachzukommen, sagte ein Sprecher.

Europaweit fordern Kritiker, die Verhandlungen mit den USA für TTIP zu stoppen und das mit Kanada verhandelte Abkommen CETA nicht zu ratifizieren. Sie befürchten, dass europäische Regeln ausgehölt werden und ökologische sowie soziale Standards sinken.

Zur Übergabe der Unterschriften hatten die Aktivisten zuvor eine symbolische Aktion vor dem zentralen Kommissionsgebäude organisiert. Dabei warfen sie so lange Unterschriftenzettel in eine Waage, bis die Bürgerstimmen das Gewicht von “Säcken mit Konzerninteressen” auf der anderen Seite übertrafen. In Scheck-Form wurden die Unterschriften anschließend an einen Vertreter der EU-Kommission übergeben.

In Berlin werden am Samstag mehrere zehntausend Menschen zu einer Demonstration gegen das transatlantische Handelsabkommen TTIP erwartet. 600 Busse sollen Teilnehmer aus ganz Deutschland in die Hauptstadt bringen, wie die Organisatoren mitteilten. Hinzu kommen demnach fünf Sonderzüge aus verschiedenen Teilen des Landes. Organisiert wird die Protestaktion unter anderem von Umwelt-, Sozial-, Kultur- und Verbraucherverbänden, darunter der BUND und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Den Angaben zufolge rechnen die Initiatoren mit 50 000 Teilnehmern. Bei der Polizei waren 100 000 gemeldet. © dpa


Än­de­rung und Be­schleu­ni­gung von Asyl­ver­fah­ren be­schlos­sen

Änderung und Beschleunigung von Asylverfahren beschlossen 
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes verabschiedet

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere und Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit Vertreterinnen und Vertretern der bei der Fluechtlingsaufnahme engagierten Verbaende und gesellschaftlichen Gruppen in Berlin + Bundesinnenminister de Maizière im Gespräch mit Bundeskanzlerin MerkelQuelle: Henning Schacht

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière äußert sich zufrieden über den heutigen Beschluss: “Das Bundeskabinett hat heute auf meinen Vorschlag das große Gesetzespaket beschlossen, das ich mit der Verkündung der Prognose von 800.000 vorgeschlagen habe und was wir bei dem Flüchtlingsgipfel am vergangenen Donnerstag verabredet haben.

Dieses große Gesetzespaket hat vier Ziele:

  1. Wir wollen Vorschriften wegräumen, die uns bisher daran hindern, schnell anständige Unterkünfte, winterfeste Unterkünfte für Flüchtlinge zu bauen.
  2. Wir wollen die Integration derjenigen, von denen wir wissen, dass sie bei uns bleiben, verstärken. […] Im Bereich der Integration derer, die eine Bleibeperspektive haben, wollen wir von Beginn an die Sprach- und Integrationskurse öffnen. Wir wollen so früh wie möglich diejenigen, die bleiben dürfen, in Arbeit bringen, sie sollen sich beim Sport, sie sollen sich in anderer Weise beteiligen dürfen und es muss klar sein, dass Sie dann gefordert und gefördert werden.
  3. Wir wollen die Verfahren beschleunigen, damit schnell klar ist, dass diejenigen, die bleiben, integriert werden, und diejenigen, die nicht bleiben dürfen, schnell unser Land verlassen. […] Hier dauern die Verfahren zu lang und wir tun uns schwer, sie tatsächlich dazu zu bewegen, unser Land zu verlassen. Das ändern wir mit einer ganzen Reihe von Vorschriften.
  4. Wir wollen Fehlanreize reduzieren, damit auch tatsächlich diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, das Land auch verlassen. […] Und wir wollen ein klares Signal an diejenigen, die sich aufmachen wollen, und die keine politische Verfolgung (geltend machen können) und die nicht aus einem Bürgerkriegsland kommen, wir wollen ihnen sagen, kommt gar nicht erst, Ihr müsst unser Land wieder verlassen.”

Die Regelungen im Einzelnen

Mit dem Gesetz werden das Asylverfahrensgesetz (jetzt Asylgesetz), dasAsylbewerberleistungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Baugesetzbuch und weitere Gesetze geändert.

Folgende Regelungen bilden den Kern der Maßnahmen:

  • Der Bund beteiligt sich strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme derAsylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz entlastet der Bund die Länder von Kosten für Asylbewerber, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und bei der Kinderbetreuung. Außerdem werden die Leistungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau im Rahmen der Entflechtungsmittel aufgestockt.
  • Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz bestimmt, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder weiter zu beschleunigen.
  • Um die Asylverfahren priorisieren und zügig bearbeiten zu können, sollenAsylbewerber verpflichtet werden können, bis zu sechs Monate, solche aus sicheren Herkunftsstaaten bis zum Abschluss des Verfahrens, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben. Die Landesregierungen können Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger aus humanitären Gründen zukünftig nur noch für maximal 3 Monate aussetzen.
  • Um die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu erleichtern, werden Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Standards ermöglicht, ebenso gibt es Erleichterungen bei den Vorschriften zum Einsatz erneuerbarer Energien und den energetischen Anforderungen an Wärmeschutz bzw. Anlagentechnik in Gebäuden für Asylbewerber und Flüchtlinge.
  • Mögliche Fehlanreize für unberechtigte Asylanträge werden beseitigt:
    • Der bisher mit dem “Taschengeld” abgedeckte Bedarf soll künftig, sofern mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich, in Erstaufnahmeeinrichtungen in Form von Sachleistungen (auch Wertgutscheine) erbracht werden. In anderen

      Gemeinschaftsunterkünften kann ebenso verfahren werden.

    • Geldleistungen werden höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt.
    • Für vollziehbar Ausreisepflichtige, die unter keinen Umständen für ein Bleiberecht in Betracht kommen und deren Ausreisedatum und Reisemöglichkeit feststehen, ist die Leistungsgewährung auf die Zeit bis zu diesem Datum zu befristen. Nimmt der vollziehbar Ausreisepflichtige schuldhaft die Ausreisemöglichkeit nicht wahr, erhält er fortan grundsätzlich nur noch Leistungen zur Deckung seines Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie an Mitteln zur Körper- und Gesundheitspflege.
    • Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt. Dies gilt während des Asylverfahrens und wenn der Asylantrag abgelehnt ist.
  • Die Einführung der Gesundheitskarte bleibt den Ländern überlassen. Der Bund schafft die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen von den Ländern verpflichtet werden können, gegen Kostenerstattung die Krankenbehandlungen bei Asylbewerbern zu übernehmen. In diesem Zusammenhang kann die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte vereinbart werden. Die Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen desAsylbewerberleistungsgesetzes bewegen.
  • Der Impfschutz für Asylbewerber wird verbessert.
  • Es soll ermöglicht werden, dass Asylsuchende, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Heilberuf verfügen, in die medizinische Erstversorgung von anderen Asylsuchenden in den (zentralen) Aufnahmeeinrichtungen/Unterkünften eingebunden werden dürfen.
  • Der Bund öffnet die Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und stockt die hierfür vorgesehenen Mittel entsprechend dem gestiegenen Bedarf auf. Darüber hinaus wird eine verstärkte Vernetzung zwischen Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen hergestellt, unter verstärkter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit. Kurzfristig sollen auch im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts Maßnahmen zur Vermittlung erster Kenntnisse der deutschen Sprache gefördert werden.
  • Personen mit guter Bleibeperspektive werden künftig bereits frühzeitig die für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlichen vermittlungsunterstützenden Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten können.
  • Die Strafbarkeit von Schleusern wird verschärft. Künftig gilt für sie eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten.

In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, geben die Länder die vom Bund erhaltenen Mittel weiter. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen zudem beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen.

quelle.bmi