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Ecuador: Decriminalize Abortion in Rape Cases — Human Rights Watch News

Expand A green handkerchief with the hashtags #DéjameDecidir (let me decide) and #AbortoPorViolación (abortion in cases of rape) has become emblematic of the campaign for the decriminalization of abortion in Ecuador. © 2019 Fundación Desafío (Washington, DC) – Ecuador’s National Assembly should decriminalize abortion for survivors of rape, Human Rights Watch said today ahead of…

Ecuador: Decriminalize Abortion in Rape Cases — Human Rights Watch News


Schön das ist schön Schon-wieder Montag,

Wenn Kinder fragen Haben.

Sozialleben Fragen & Antwort, Aufklärung. Keine Witze, ist aber Eine.

Bildergebnis für Botschaft zum Weltfriedenstag 2017
Papst veröffentlicht Botschaft zum Weltfriedenstag 2018. Papst Franziskus hält die Hand eines Flüchtlings

Kind Fragt Schwangere Mutter:
Mama, was ist in deinem Bauch?
Dein Bruder sagte sie zu ihm
Er sagte, du liebst auch meine Bruder (( ihn?))wie mich,
Sie sagte: aber ja Natürlich, hab im auch Lieb
Er sagte: Warum hast im aufgegessen ?.se/nz


Gewaltfreiheit: Stil einer Politik für den Frieden,

Botschaft zum Weltfriedenstag 2017, 5.

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Zurück zur Realität nach dem Weltfriedenstagkoufogiorgos.de

“Ethik der Brüderlichkeit und der friedlichen Koexistenz von Menschen und von Völkern nicht auf die Logik der Angst, der Gewalt,”

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Weltfriedenstag: Diplomatie statt Drohnen | diesseitsdiesseits.deIn Deutschland wird am Sonntag der Weltfriedenstag begangen. Während im Hintergrund der internationalen Politik bereits die Säbel für einen viel zu späten Militäreinsatz in Syrien rasseln,…

»Im Übrigen kann sich eine Ethik der Brüderlichkeit und der friedlichen Koexistenz von Menschen und von Völkern nicht auf die Logik der Angst, der Gewalt und der Verschlossenheit gründen,

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☮️ #Frieden beginnt in unseren #Herzen. …für mehr #Liebe und #Frieden auf der ganzen #Welt. #herzallerliebst #spruch #Sprüche #spruchdestages #motivation…

sondern muss auf Verantwortung, Achtung und aufrichtigem Dialog beruhen«: Gewaltfreiheit: Stil einer Politik für den Frieden, Botschaft zum Weltfriedenstag 2017, 5.


Papst; Ihr seid nicht das Problem

Bild zu Papst Franziskus besucht Marokko
Papst Franziskus (r) trifft Migranten im Caritaszentrum. Papst Franziskus ist zum ersten Mal zu einem Kurzbesuch nach Marokko gereist. Im Zentrum der zweitägigen Reise stehen der interreligiöse Dialog und das Thema Migration. In Rabat steht am Nachmittag zunächst ein Höflichkeitsbesuch bei Gastgeber König Mohammed VI. an.© Gregorio Borgia/AP/dpa

“Ihr seid keine Außenseiter”: Papst fordert legale Wege für Migranten

Zwei Themen liegen Papst Franziskus besonders am Herzen: Der interreligiöse Dialog und Flüchtlinge. Beide Themen stehen im Zentrum seiner Reise nach Marokko. Das Königshaus steht immer wieder wegen seines Umgang mit Migranten in der Kritik.

Bei einem Treffen mit Flüchtlingen in Marokko hat Papst Franziskus mehr Möglichkeiten für eine legale Migration gefordert. Migranten und Flüchtlingen müssten breitere Möglichkeiten für eine sichere und legale Einreise in die Zielländer angeboten werden, sagte Franziskus am Samstagabend während seines zweitägigen Besuchs in Marokko. “Ihr seid keine Außenseiter, ihr seid in der Herzmitte der Kirche.”

Das Oberhaupt der katholischen Kirche reiste am Samstag nach Marokko, um sich seinen beiden Herzensthemen zu widmen: Der Migration und dem Dialog zwischen Christen und Muslimen. Bevor sich Franziskus im Caritas-Zentrum von Rabat mit 60 Flüchtlingen traf, die sich teils legal, teils aber auch illegal in Marokko aufhalten, wurde Franziskus vom marokkanischen König Mohammed VI. empfangen.

Die Realität dieser Welt mache deutlich, dass der Dialog zwischen Christen, Muslimen und Juden ungenügend sei, sagte der König, der sich als “Oberhaupt aller Gläubigen” bezeichnet und damit auch die Minderheit der Christen und Juden in Marokko mit einschließt. “Der Dialog dauert seit langer Zeit an, und trotzdem hat er sein Ziel noch nicht erreicht”, erklärte Mohammed VI. Auf dem Esplanade-Platz vor dem Hassan-Turm waren trotz strömenden Regens auch zahlreiche Migranten aus Ländern südlich der Sahara anwesend.

Notwendigkeit von Kooperation

Papst Franziskus rief alle Gläubigen zu mehr Dialog auf, um die Probleme der Welt anzugehen. “In diesem Land, einer natürlichen Brücke zwischen Afrika und Europa, möchte ich einmal mehr die Notwendigkeit von Kooperation betonen”, sagte Franziskus nach seiner Ankunft in der marokkanischen Hauptstadt Rabat. Es müssten neue Impulse für eine Welt mit größerer Solidarität gegeben werden.

Der Papst besuchte am Nachmittag auch das Mausoleum von König Mohammed V. und eine Imamschule. Die Solidarität aller Gläubigen müsse gegen Fanatismus und Extremismus stehen, sagte Franziskus. Im Krieg in Syrien haben sich auch viele Marokkaner der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen.

Gräbern

Erst Ende des vergangenen Jahres wurden zwei skandinavische Studentinnen in Zentralmarokko brutal ermordet. Die Behörden sahen Hinweise auf eine Terrortat.

In Marokko ist der Islam Staatsreligion. Laut Vatikan sind dort nur rund 23 000 Menschen katholisch. Die meisten von ihnen sind zugezogen, entweder aus Europa oder vor allem aus Ländern südlich der Sahara.

Im Vorfeld des Besuchs hatten die beiden katholischen Bischöfe in Marokko auf die Schwierigkeiten für die Minderheiten in dem nordafrikanischen Land hingewiesen und damit eine Diskussion entfacht. Der Papst äußerte dagegen die Hoffnung, dass Marokko weiterhin “ein Beispiel für Menschlichkeit für Migranten und Flüchtlinge”, bleibe.

120 Flüchtlinge sind allein in diesem Jahr gestorben

Papst

Am Samstagabend traf Franziskus dann ohne König Mohammed VI. Flüchtlinge aus den Ländern südlich der Sahara. Die illegale Migration und den harschen Umgang mit Flüchtlingen bezeichnete der Pontifex dabei als eine “große und schwere Wunde”. Es gehe um das Bild, “das wir als Gesellschaft abgeben wollen und um den Preis eines jeden Lebens”. Allein in diesem Jahr sind bereits mehr als 120 Menschen beim Versuch gestorben, illegal über das Mittelmeer von Marokko nach Spanien zu gelangen.

Papst

Immer wieder wird von Nichtregierungsorganisationen auch der Umgang der marokkanischen Sicherheitskräfte mit Migranten angeprangert. Seit einiger Zeit werden Migranten aus Ländern der Subsahara in Bussen von der Mittelmeerküste in südliche Landesteile transportiert, um sie von den Grenzen Richtung Europa fernzuhalten.

Marokko rückte beim Thema Migration zuletzt verstärkt in den Fokus, seit Rom seinen harten Kurs fährt und die Überfahrt von Libyen nach Italien stark erschwert ist. Die Hauptroute hat sich nach Ansicht der EU-Grenzschutzagentur Frontex inzwischen ins westliche Mittelmeer verlagert. Das spanische Festland ist von Marokko aus zwischen 15 und 150 Kilometer entfernt.

Für Franziskus ist es die erste Reise nach Marokko. Vor ihm besuchte Papst Johannes Paul II. 1985 das nordafrikanische Königreich. Die Reise steht auch im Kontext seines Besuchs auf der Arabischen Halbinsel Anfang Februar. Dort hatten Papst Franziskus und der Großimam der Al-Azhar-Universität gemeinsam ein Dokument für den interreligiösen Dialog unterzeichnet.

(dpa/fra)Anderen Agenturen


Bürgerrechtlerin Zuzana Caputova hat die Stichwahl um die Präsidentschaft klar gewonnen

Aktualisiert am 31. März 2019, 08:37 Uhr

Bild zu Präsidentenwahl in der Slowakei – Stichwahl
Die liberale Bürgeranwältin und Präsidentschaftskandidatin Zuzana Caputova. Caputova hat nach vorläufigen Ergebnissen die Präsidentenwahl in der Slowakei gewonnen.© Michal Svítok/tasr/dpa

Slowakei: Liberale Anwältin Zuzana Caputova wird erste Präsidentin

In der Slowakei steht nun erstmals eine Frau an der Staatsspitze: Die Umweltaktivistin und Bürgerrechtlerin Zuzana Caputova hat die Stichwahl um die Präsidentschaft klar gewonnen. Der unterlegene EU-Kommissar Sefcovic gratulierte ihr bereits.

Die liberale Bürgeranwältin Zuzana Caputova hat die Präsidentenwahl in der Slowakeiklar gewonnen. Nach dem in der Nacht auf Sonntag veröffentlichten inoffiziellen Endergebnis erreichte die 45-Jährige im entscheidenden zweiten Wahlgang 58,4 Prozent der Stimmen.

Ihr Gegner in der Stichwahl, der von den regierenden Sozialdemokraten nominierte EU-Kommissar Maros Sefcovic, kam auf 41,6 Prozent. Das slowakische Staatsoberhaupt hat ähnlich wie in Deutschland vorwiegend repräsentative Aufgaben.

In einer ersten Reaktion dankte die Wahlsiegerin den Wählern nicht nur auf Slowakisch, sondern auch in den Sprachen der ungarischen und der Roma-Minderheit, sowie auf Tschechisch für ihr Vertrauen, das sie als Signal der Veränderung interpretierte. Sefcovic gratulierte ihr zu ihrem Erfolg. Ihre Anhänger feierten sie mit Sprechchören “Zuzana, Zuzana!”.

Sie werde wie ihr parteiloser Vorgänger Andrej Kiska eine “klar pro-europäische Position” vertreten, sagte Caputova kurz nach Mitternacht. Kiska war nicht mehr angetreten. Das offizielle Endergebnis der Abstimmung soll erst am Sonntagmittag bekannt gegeben werden, wie das Innenministerium in Bratislava der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Gratulation von Sefcovic

Die formelle Amtsübergabe ist für 15. Juni festgelegt. Mit den Vertretern der sozialdemokratisch geführten Regierung von Regierungschef Peter Pellegrini erwarte sie eine “konstruktive Zusammenarbeit”. In den nächsten Tagen wolle sie sich mit Vertretern der Regierung treffen, um die Zusammenarbeit zu besprechen.

Wahlverlierer Sefcovic ließ ihr einen Blumenstrauß in ihre Wahlzentrale bringen. Er sei froh, dass auch er sich an der pro-europäischen Ausrichtung der Slowakei beteiligen habe können, sagte er nach seiner Gratulation. Beide Stichwahlkandidaten hatten im Unterschied zu ihren nach dem ersten Wahlgang ausgeschiedenen rechtspopulistischen und auch rechtsextremen Hauptkonkurrenten wiederholt betont, einen fairen Wahlkampf führen zu wollen.

Bereits bei Umfragen mit Vorsprung

Die vor zehn Jahren als Umweltaktivistin im Kampf gegen eine Mülldeponie erstmals politisch aktiv gewordene Caputova betonte dies auch nach ihrem Sieg neuerlich: “Ich freue mich nicht nur über diesen Wahlsieg, sondern auch über die Art, wie er gelungen ist: Wir haben gezeigt, dass man nicht ein populistisches und aggressives Vokabular verwenden muss, um erfolgreich zu sein.”

Nach Ansicht des Meinungsforschers Pavel Haulik konnte Caputova vor allem davon profitieren, dass sie die nach einem Journalistenmord vor einem Jahr entstandene Stimmung gut gegen den Korruptionsfilz im Land ausnützen konnte. Im Wahlkampf habe sie teilweise fast wortgleich die Slogans der vor einem Jahr begonnenen und noch in diesem Jahr fortgesetzten Massendemonstrationen übernommen.

Nach der Wahl bestätigte sie diese von ihr erfüllte Erwartungshaltung der Bevölkerung: “Wir haben vielleicht gemeint, dass Fairness und Gerechtigkeit in der Politik nur ein intellektuelles Thema sind, aber in Wirklichkeit ist es der Wunsch unserer Menschen und unserer Gesellschaft.”

Caputova hatte bereits in den Umfragen deutlich vor Sefcovic geführt. Schon im ersten Wahlgang am 16. März errang die Umweltaktivistin mit fast 41 Prozent einen deutlichen Vorsprung auf den 52-jährigen Diplomaten, der mit nicht ganz 19 Prozent Zweiter wurde.

Insgesamt waren am Samstag mehr als 4,4 Millionen Stimmberechtigte zur Wahl ihres neuen Staatsoberhaupts für die nächsten fünf Jahre aufgerufen. Bei sonnigem Frühlingswetter verlief die Wahl bis zum Abend ohne nennenswerte Zwischenfälle. Auch viele Slowaken, die in den österreichischen und ungarischen Nachbargemeinden der Hauptstadt Bratislava oder in Tschechien leben, fuhren eigens über die Grenze, um an der Wahl teilnehmen zu können, die nur im Inland möglich ist. (Quelle;1&1)(kad/dpa)


Kinder und Jugendliche müssen beteiligt werden.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Berlin den 30 03.2019 in // UN// Bundestag// Kinderrechte //
Grundgesetzänderung

Seit fast 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Genauso lange wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine solche Grundgesetzänderung vor.

Kinder verschiedener Herkunft spielen mit einem Globus
Baustein für eine gelingende Integration bereitstellen© iStock/FatCamera

Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit einem Kindergrundrecht ein wichtiges Vorhaben. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die am 6. Juni 2018 das erste Mal getagt hat. Sie soll spätestens bis Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten.

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wäre ein starkes und notwendiges Signal für Kinderrechte in Deutschland. Denn Kinderrechte sollten dort festgeschrieben werden, wo die Grundpfeiler für das Zusammenleben und die Lösung von Interessenkonflikten geregelt sind: bei den Grundrechten im Grundgesetz. Das stärkt Kinder und ihre Familien. Damit es jedes Kind packt.

Mit der Ratifizierung der VN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Dabei gelten in Deutschland alle Menschen bis 18 Jahre als Kind. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als “vorrangiger Gesichtspunkt” berücksichtigt werden. Dieses sogenannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 ist ein Kernstück der VN-Kinderrechtskonvention.

Ein weiteres zentrales Kernprinzip der VN-Kinderrechtskonvention ist das subjektive Recht des Kindes auf Beteiligung und angemessene Berücksichtigung seiner Meinung gemäß Artikel 12. Kinder und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass ihre Rechte durch Erwachsene wahrgenommen werden. Nicht nur im Alltag, sondern auch bei politischen Entscheidungen. Kinder sollten entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife beteiligt und ihre Interessen bei allen staatlichen Entscheidungen maßgeblich berücksichtigt werden.

Mit der Stärkung der Interessen der Kinder werden zugleich auch die ihrer Eltern und Familien gestärkt. Dies stimmt mit den in der VN-Kinderrechtskonvention geregelten Elternrechten überein: nach Artikel 5 der Kinderrechtskonvention sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern zu achten: Artikel 18 Absatz 1 der Kinderrechtskonvention gewährleistet die Verantwortung der Eltern für das Kindeswohl.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Situation von Kindern in Deutschland verbessert: Die gesetzliche Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000 hat dazu geführt, dass sich die Einstellung zu Gewalt in der Erziehung verändert hat. Zum präventiven Kinderschutz leisten die Netzwerke “Frühe Hilfen” und die psychosoziale Unterstützung von Familien einen wichtigen Beitrag. So stellt das Bundesfamilienministerium seit 2018 durch die neu errichtete Bundesstiftung “Frühe Hilfen” dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung.

Zu einem guten Aufwachsen gehört auch, dass Kinder Zugang zu früher Bildung und Betreuung haben. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr gilt seit 2013.

2015 hat das Bundesfamilienministerium eine unabhängige Monitoring-Stelle zur VN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet. Die Monitoring-Stelle beobachtet unabhängig die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und setzt sich für Kinderrechte ein. Zahlreiche Vereine und Initiativen unterstützen dieses Anliegen und tragen ihrerseits dazu bei.

Die wichtigsten Schritte zur Verbesserung der Kinderrechte seit dem Jahr 2014 fasst der Fünfte und Sechste Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur VN-Kinderrechtskonvention zusammen: Aus dem Staatenbericht geht hervor, dass Deutschland viele Empfehlungen des VN-Kinderrechteausschusses aufgegriffen und damit die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt hat.

Dennoch bleibt viel zu tun: Die VN-Kinderrechtskonvention ist noch nicht überall bekannt und nicht immer wird sie so umgesetzt, wie es sein sollte. Das bestätigen zwei vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Gutachten. Sie analysieren, wie Gesetzgeber und Rechtsprechung die Kernprinzipien der Kinderrechtskonvention in allen Rechtsgebieten mit kinderrechtlichem Bezug umsetzen. Zudem bewerten sie Vorschläge zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Deutlich wird: Bei der Umsetzung des Kindeswohlprinzips und des Beteiligungsrechts gibt es erhebliche Defizite. Die Gutachten sehen daher eine explizite Verankerung dieser Prinzipien im Grundgesetz als verfassungspolitisch sinnvoll an.

Quelle;www.bmfsfj.de


Kinderrechte ins Grundgesetz.

Braucht das Grundgesetz die Kinderrechte?

Die Kinderrechte müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden!
EINDEUTIGE ANTWORTJa!

Denn die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz macht daraus eine moderne, zukunftsorientierte Verfassung und setzt gleichzeitig ein Zeichen, welche Bedeutung Kindern und Jugendlichen und deren Belangen beigemessen wird.

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992 – aber vollständig umgesetzt ist sie immer noch nicht. Insbesondere bei Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtssprechung werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen noch viel zu wenig berücksichtigt.

BREITES BÜNDNIS

Bereits im Jahr 2007 startete deshalb das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – die Kampagne Kinderrechte ins Grundgesetz. Anlässlich des Weltkindertages 2007 demonstrierten Kinder und Jugendliche vor dem Berliner Reichstag für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und bekamen prominente Unterstützung, unter anderem von Schauspielerin Katja Riemann.

Seit 2010 ist die Deutsche Liga für das Kind Kooperationspartner der Kampagne.

Bisher haben mehr als 50.000 Menschen ihre Unterstützung durch die Unterzeichnung des Aufrufs bekundet.

Auf der Aktionsseite www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de können Interessierte den Aufruf ebenfalls unterzeichnen!

FORMULIERUNGSVORSCHLAG DES AKTIONSBÜNDNISSES KINDERRECHTE ZUR AUFNAHME DER KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ

Die Kinderrechte im Wortlaut nachzulesen. Seit 1992 in Deutschland in Kraft, bilden sie die Grundlage für das Überleben, die Gesundheit und die Erziehung von Kindern.

Ausgehend von der Problemstellung, dass Kinder keine Subjektstellung im Grundgesetz haben, hat das Aktionsbündnis Kinderrechte einen Vorschlag erarbeitet, wie die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden können. Der Lösungsansatz wird ausführlich begründet und es wird auf die Folgen einer solchen Verankerung eingegangen.

Und so sieht der Vorschlag aus

Problem

Mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 steht die Auf­nah­me der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus. Bei Entscheidungen in Politik, Ver­wal­tung und Rechtsprechung wird das Kindeswohl bis heute nicht ausreichend berücksichtigt.

Bislang werden Kinder im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zwar in Artikel 6 erwähnt. Sie sind jedoch nur „Regelungsgegenstand“ der Norm, also Objekte: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art.6 GG, Absatz 2).

Kinder können – anders als alle anderen Grundrechtsträger – ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern. Ferner können sie sich weder auf eine Interessensvertretung analog dem Wehrbeauftragten noch auf ein Ver­bands­kla­ge­recht wie in Umweltbelangen stützen. Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen darüber hinaus auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden.

Schließlich entspricht eine starke Subjektstellung von Kindern einem veränderten gesellschaftlichen Verständnis. Dieses sollte sich auch im Grundgesetz niederschlagen, das in den letzten Jahrzehnten unzählige Male an aktuelle Bedingungen angepasst wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nun ausgerechnet bei den Kindern das Ar­gu­ment einer schlanken Verfassung hoch gehalten wird. Das Aktionsbündnis Kinderrechte – UNICEF Deutschland, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinder­schutz­bund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – tritt für die Verankerung der Kinderrechte im Grund­ge­setz der Bundesrepublik Deutschland ein, um die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stär­ken und ein klares Signal an Staat und Gesellschaft zu senden, das Wohlergehen der Kinder als Kernaufgabe an­zu­se­hen.

Lösung

Das Aktionsbündnis Kinderrechte schlägt dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat vor, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:

  • Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
  • Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
  • Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Begründung

Das Aktionsbündnis Kinderrechte möchte mit dem neuen Artikel 2a GG klargestellt wissen, dass Kinder als Grundrechtsträger anerkannt und mit besonderen Rechten ausgestattet sind. Grundlage der vorgeschlagenen Formulierung sind die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention (Schutz, Förderung, Beteiligung, Nicht­dis­kri­mi­nie­rung, Kindeswohlvorrang).

Deutscher Bundestag und Deutscher Bundesrat haben die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 im Jahr 1992 ratifiziert und sich damit international zur Einhaltung dieser Rechte verpflichtet. Zudem ist Deutschland mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention die Verpflichtung eingegangen, „alle geeigneten Ge­setz­ge­bungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen an­er­kann­ten Rech­te“ zu treffen (Art 4 der UN-Kinderrechtskonvention). Dazu gehört auch die Aufnahme der Kin­der­rech­te in das Grundgesetz als leitendes, über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehendes Ge­setz. Die UN-Kin­der­rechtskonvention allein hat in Deutschland noch keinen Verfassungsrang. Daher hat der Aus­schuss der Ver­ein­ten Nationen für die Rechte des Kindes bereits zwei Mal in seinen Abschließenden Be­ob­ach­tun­gen (Con­clu­ding Observations) zum Ersten bzw. Zweiten Staatenbericht gemäß Artikel 44 der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion die Bundesregierung aufgefordert, die Aufnahme der Rechte des Kindes nach der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion in das Grundgesetz vorzunehmen.

Auch der Deutsche Bundesrat hat die Bundesregierung mit Beschluss 386/11 vom 25. November 2011 auf­ge­fordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, in dem Grundrechte der Kin­der ausdrücklich normiert werden.

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist heute anerkannt, dass das Kind „ein Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist“ (BVerfGE 24, 119 (144)).
Das Grundgesetz selbst allerdings bringt bis heute weder den in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Vorrang des Kindeswohls noch den grundlegenden Gedanken dieses völkerrechtlichen Abkommens zum Aus­druck – dass nämlich Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft sind, eigenständige Per­sön­lich­kei­ten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität.
Nicht nur durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sondern darüber hinaus durch den aus­drück­li­chen Text des Grundgesetzes soll klargestellt werden, dass „das Kind […]nicht Gegenstand el­ter­li­cher Rechts­aus­übung“[2] ist, sondern ein „Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden, ihr Han­deln an seinem Wohl auszurichten“.[3]

Über das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG) hinaus brauchen Kinder besonderen Schutz und be­son­de­re För­de­rung (siehe Abs. 1 und 2 des Formulierungsvorschlags). Für das Aufwachsen, den Schutz und die Förderung der Kinder in unserer komplexen und modernen Gesellschaft tragen nicht nur die Eltern, son­dern auch die staatliche Gemeinschaft Verantwortung.
Um diese besondere Situation klarzustellen ist nach Ansicht der Verfasser systematisch die Schaffung eines neuen Art. 2a GG notwendig.

Der Formulierungsvorschlag lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Die Rechte der Eltern sind auch ein wesentliches Element der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 5 UNKRK). Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte vorgelegte Vorschlag beinhaltet zur Verbesserung der Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern den Auftrag der staatlichen Gemeinschaft, die Eltern bei ihrer Er­zie­hungs­ver­ant­wor­tung zu unterstützen (Abs. 2 des Formulierungsvorschlags). Die Un­ter­stüt­zung soll nicht erst er­fol­gen, wenn ansonsten ein Eingriff in die elterliche Sorge droht (§ 1666a BGB). Vielmehr soll die Un­ter­stüt­zung al­ler El­tern bei ihrem Erziehungsauftrag eine generelle Verpflichtung der staatlichen Ge­mein­schaft sein. Durch die Unterstützung der Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag kann das Recht des Kin­des auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Per­sön­lich­keit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kin­des auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.

Kinder haben das Recht, in Angelegenheiten die sie betreffen beteiligt zu werden. Ihre Meinung soll ent­spre­chend ihrem Alter und ihrer Entwicklung in angemessener Weise berücksichtigt werden (siehe Abs. 3 des For­mu­lie­rungs­vor­schlags). Die Beteiligung der Kinder ist nicht nur eine Verpflichtung der Eltern (siehe auch § 1626 Abs. 2 BGB), sondern auch der staatlichen Gemeinschaft. Der Staat hat die Meinung der Kinder in allen An­ge­le­gen­hei­ten, die sie betreffen, zu hören und sie angemessen zu berücksichtigen (siehe auch Art. 12 der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion). Dies gilt nicht nur für Kinder, die der Staat in Obhut nimmt (§ 8 Abs. 1 SGB VIII und § 8a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII, zuletzt geändert durch das Bundeskinderschutzgesetz vom 22.12.2011), son­dern auch für alle Kinder im alltäglichen Handeln aller staatlichen Institutionen. Es muss immer wieder fest­ge­stellt werden, dass politische und verwaltungstechnische Verfahren, in denen Kinderinteressen betroffen sind, in den al­ler­meis­ten Fällen die Belange von Kindern unberücksichtigt lassen.

Wie in der UN-Kinderrechtskonvention in Art. 3 und 4 international vereinbart, soll die vorrangige Bedeutung des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, in nationalem Recht festgeschrieben werden (siehe Abs. 4 des Formulierungsvorschlags). „Die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bedeutet, dass das Kindeswohl bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, nicht nur in die Entscheidung einbezogen werden muss; ihm muss vielmehr eine besonders herausgehobene Bedeutung zu­kommen. Diese soll zwar im Einzelfall durch kollidierende Belange von höherem Rang überwunden werden kön­nen, doch bedarf dieses Ergebnis stets besonderer und sorgfältiger Begründung.“[4]

Folgen

Was bringt die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz den Kindern?

  1. Vorrang des Kindeswohls
    Die Aufnahme der Kinderrechte als Grundrecht in das Grundgesetz würde vor allem sehr viel stärker als bis­lang die Verantwortung von Staat und Eltern verdeutlichen, sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflich­ten gegenüber Kindern am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Das gilt für Entscheidungen von Be­hör­den – etwa bei der Planung von Wohnvierteln, beim Straßenbau oder der Ausgestaltung des Lehrplans – und eben­so für Entscheidungen der Eltern für eine bestimmte Schule oder Betreuungsform. Berücksichtigt die Be­hör­de das Kin­des­wohl bei der Ermessensausübung, übersieht sie dabei aber, dass das Kindeswohl vor­ran­gig zu berücksichtigen und mit einer abstrakten Priorisierung ausgestattet ist, dann ist auch diese Ent­schei­dung er­mes­sens­feh­ler­haft.
  2. Den Staat in die Pflicht nehmen
    Insgesamt würde der Staat stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, un­ter­schied­li­che Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und häufige Fälle von Ver­nach­läs­si­gung wäre dies ein wichtiges Signal.
  3. Verfassungsbeschwerde möglich
    Wenn die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, könnte bei Verletzung dieser Rechte eine Ver­fassungsbeschwerde erhoben werden. Auch bei gerichtlichen Entscheidungen in unteren Instanzen müss­ten sich Gerichte an den in der Verfassung verankerten Grundrechten der Kinder orientieren – etwa bei der Ab­wä­gung des Rechtes auf Eigentum und der Grundrechte der Kinder in einem Bebauungsplanverfahren z.B. zur Errichtung einer Kindertagesstätte oder von Spielflächen für Kinder. Die Rechte der Kinder würden ein­klag­bar – eine deutliche Stärkung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland.
  4. Schutz der Kinder verbessern
    Trotz wichtiger Reformen in der Vergangenheit kommt es immer wieder zu Gefährdungen durch Ver­nach­läs­si­gung oder Gewalt, sei es durch Überforderung der Eltern, durch eine Täterschaft anderer Pri­vat­per­so­nen oder durch Defizite in öffentlichen Institutionen. Eine Verankerung des Rechtes der Kinder auf Schutz vor Gewalt, Ver­nachlässigung und Ausbeutung im Grundgesetz würde den Kinderschutz und das Recht der Kin­der auf eine gewaltfreie Erziehung stärken. Das Wohlergehen der Kinder ist häufig schon lange in Ge­fahr, bevor es zu un­mit­tel­ba­rer Ge­walt oder extremen Formen der Vernachlässigung kommt. Hier würde eine Grund­ge­setz­än­de­rung Entscheidungsträger bei der Interessenabwägung im Sinne des Kindeswohls stärken.
  5. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen
    Der UN-Ausschuss hat in seinen Empfehlungen noch einmal ausdrücklich auf die Verpflichtung nach der UN­Kin­der­rechts­kon­ven­tion hingewiesen, dass die Berücksichtigung des Kindeswillens als eines von vier all­ge­mei­nen Prinzipien der Konvention umzusetzen ist. Ihre Beteiligung ist ein zentraler Wert einer de­mo­kra­ti­schen Ge­sell­schaft. Diese Maxime sollte das Leitbild sowohl für das staatliche als auch das ge­sell­schaft­li­che Han­deln in ganz Deutschland sein. Bisher sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Ju­gend­li­chen in Deutschland ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion. Damit Kin­der- und Jugendbeteiligung nicht willkürlich ermöglicht oder verweigert wird, muss sie im Grundgesetz Ein­zug finden.
  6. Rechte und Pflichten der Eltern klären
    Eine Änderung des Grundgesetzes würde außerdem deutlich machen, dass die im Artikel 6 verankerten Be­fug­nis­se der Eltern gegenüber ihren Kindern vor allem das Recht der Kinder auf Erziehung und Pflege si­chern sol­len. Eltern müssen bei der Ausübung ihres Rechtes mit abnehmender Bedürftigkeit und wachsender Ein­sichts­fä­hig­keit der Kinder deren Rechte berücksichtigen, sie als eigenständige Persönlichkeiten wahr­neh­men und sie an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligen.
  7. Signal für die gesamte Gesellschaft
    Dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu be­teiligen sind, entspricht noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täg­li­chen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik. Schon die Dis­kus­sion um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öf­fent­lich­keit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen. Dies würde durch eine Grundgesetzänderung noch ver­stärkt.
  8. Schritt von internationaler Bedeutung
    Die Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz hätte Signalwirkung. Zwar haben alle Staaten der Welt – mit Ausnahme der USA, Somalias und des Südsudans – die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Dennoch mangelt es international an gesetzlicher Umsetzung. Aber es gibt Bewegung: So haben beispielsweise Spanien, Öster­reich oder Südafrika ihre Verfassungen dahingehend geändert, dass sie nunmehr explizit auf die Rechte der Kin­der hinweisen, die Kinder nach internationalen Abkommen genießen. Auch die Charta der Grundrechte der Eu­ro­pä­ischen Union räumt ihnen in Artikel 24 diese Rechte ein.


was ist Real Reformen

Was ist Real Reformen, Was braucht die erde,

Was ist Real Reformen, Was braucht die erde, viel-fragen würde in diesen video beantwortet ,
keine Heuchler mehr, Betruge, Korrupte, gottlosen Seelen als frieden Vermittler?, rückkehre zum mittel ältlich Methoden, Echt-werte,
Wahrheit reicht allein Nicht aus./se/nz


Alkohol am Stuer bitte nicht.

Gute Fahrt ohne Gefahrgut eines Geisterfahrer im Straßenverkehr

Bildergebnis für Geisterfahrer völlig entsetzt zum Polizisten: „
Oberhessische PresseIn Österreich sind diese grellgelben Warnschilder schon im Einsatz. Wer sie sieht, ist falsch

Der Geisterfahrer völlig entsetzt zum Polizisten: „Was meinen Sie denn mit falscher Richtung? Sie wissen doch gar nicht, wohin ich hin will!“


Die deutsche Polizei verhaftete am Samstag zehn Personen unter dem Verdacht, Angriffe mit Waffen, am selben Tag sind freigelassen wurden

Die deutsche Polizei verhaftete am Samstag zehn Personen unter dem Verdacht, Angriffe mit Waffen und Sprengstoff durchzuführen, bevor sie alle am selben Tag freigelassen wurden

Samstag, 30-03-2019 um 18:23 Uhr Berlin

Die deutsche Polizei verhaftete am Samstag zehn Personen unter dem Verdacht, Angriffe mit Waffen und Sprengstoff durchzuführen, bevor sie alle am selben Tag freigelassen wurden, während weiterhin Ermittlungen eingeleitet wurden.

Die Website “euronews” europäischer Sprecher der deutschen Staatsanwaltschaft (nicht benannt), der zufolge die Verdächtigen “in Razzien heute Morgen” festgenommen wurden. 

Er fügte hinzu: “Einer der Festgenommenen aus Tadschikistan”, während er keine weiteren Details über den Rest der Angeklagten offen legte.

Das deutsche Radio “Bavaria” berichtete wiederum, dass die Behörden die zehn Personen freigelassen hätten, sie jedoch weiterhin Ermittlungen unterzogen hätten.

Die Behörden in ganz Europa haben in Erwartung der Anschläge der rechten Seite eine erhöhte Alarmbereitschaft angekündigt, nachdem 50 Menschen bei einem Terroranschlag auf Moscheen in Christchurch, Neuseeland am 15. März getötet worden waren.(go)Agenturen