Jan Böhmermann bat Kanzleramtschef Altmaier um Hilfe
Der Satiriker Jan Böhmermann hat wegen seines Erdogan-Gedichts Kontakt mit Kanzleramtschef Altmaier aufgenommen. Doch der ließ nach SPIEGEL-Informationen nach einer ersten Reaktion nichts mehr von sich hören.
In der Debatte um sein umstrittenes Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat sich der TV-Satiriker Jan Böhmermann an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) gewandt.
“Ich möchte gerne in einem Land leben, in dem das Erkunden der Grenze der Satire erlaubt, gewünscht und Gegenstand einer zivilgesellschaftlichen Debatte sein kann”, schrieb Böhmermann nach SPIEGEL-Informationen am vergangenen Sonntag mittels einer privaten Twitter-Nachricht an den Chef des Kanzleramts.
Er bitte nicht um Hilfe in seinem Fall, sondern um “Berücksichtigung meines künstlerischen Ansatzes und meiner Position, auch wenn er streitbar ist”, so Böhmermann.
Altmaier schrieb zurück, er werde sich melden, sobald er am Abend in Berlin sei. Doch der Kanzleramtsminister ließ nicht wieder von sich hören. Stattdessen verkündete Regierungssprecher Steffen Seibert am folgenden Tag, dass Kanzlerin Angela Merkel sich in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu von Böhmermann distanziert habe.
Böhmermann engagiert Anwalt
Die türkische Regierung hatte der Bundesregierung nach SPIEGEL-Informationen zuvor signalisiert, dass sie Böhmermann und das ZDF wegen Beleidigung Erdogans verklagen könnte. Davon war jedoch auf türkischer Seite nach dem Telefonat der Bundeskanzlerin mit Davutoglu keine Rede mehr.
Altmaier wollte sich auf Anfrage nicht zu der Korrespondenz mit Böhmermann über das umstrittene Gedicht äußern.
Böhmermann nimmt in der Sache mittlerweile die Dienste des Medienanwalts Christian Schertz in Anspruch. Schertz übt harsche Kritik am Verhalten der Bundesregierung.
“Besonders schwierig finden wir, dass die Kanzlerin sich bereits öffentlich mit einer rechtlichen Bewertung geäußert hat und das Auswärtige Amt Gutachten anfertigen lässt”, sagte Schertz dem SPIEGEL. “Man sollte hier die Grundsätze der Gewaltenteilung beachten.” © SPIEGEL ONLINE




04/09/2016 at 13:16
Die Chancen scheinen zum Glück gut zu stehen, dass er nicht verklagt wird. a) die Türkei muss selbst die Strafanzeige stellen: http://meedia.de/2016/04/07/medienrechtler-jonas-kahl-fuer-klage-gegen-boehmermann-ist-strafverlangen-der-tuerkei-notwendig/ und b) er hat nicht einfach drauf los beleidigt, sondern es vorher angekündigt und das zählt dann unter die Künstlerfreiheit. Martin Sonneborn und die Anwältin von Titanic sagen, dass sie das ständig machen 🙂 https://soundcloud.com/swrinfo/satire-im-titanic-stil
Falls es doch zur Verurteilung kommen sollte, wird es eine Farce sein. Gruß
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04/09/2016 at 19:30
Das ist nur Bandpropaganda
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