
„PRIVAT AUFGENOMMENER FILM“
Heißes Video junger Polizistinnen in Umkleidekabine aufgetaucht – Vorgesetzte prüfen Hintergründe
In den sozialen Netzwerken ist ein Video aufgetaucht, das junge Polizistinnen in teils pikanten Posen in einer Umkleidekabine zeigt.
Dresden – Die sächsische Polizei prüft die Hintergründe eines Tanzvideos junger Polizistinnen, das in den sozialen Netzwerken aufgetaucht ist. Der gut zwei Minuten lange Clip zeigt mehrere junge Frauen in Uniformen der sächsischen Polizei in einer Umkleidekabine.
Ein Reporter von „Bild“- und „B.Z.“ veröffentlichte es am Sonntag über Twitter und fragte die Polizei Sachsen, „ob das real oder fake ist“. Die Polizei antwortete, es handele sich um ein privat aufgenommenes Video, das nun seinen Weg in die Öffentlichkeit gefunden habe.
Dresden: Heißes Video junger sächsischer Polizistinnen aufgetaucht – Tweet gelöscht
Der Tweet wurde allerdings am späten Nachmittag gelöscht. Gepostet hatte der Reporter den Tweet mit den Worten: „Wenn du nicht mehr genau weißt, ob es Aufnahmen für ein Rap-Video oder ein Promo-Video der Social-Media-Abteilung der Polizei ist.“ Warum der Tweet gelöscht wurde, ist nicht überliefert.
Wenn du nicht mehr genau weißt, ob es Aufnahmen für ein Rap-Video oder ein Promo-Video der Social-Media-Abteilung der Polizei ist… ♂️ pic.twitter.com/tbk9xHfjz0— Axel Lier ✏️ (@Reporter_Flash) 3. Februar 2019
Dresden: Heißes Video junger sächsischer Polizistinnen aufgetaucht – Polizei prüft Hintergründe
„Solche Bilder können unterschiedliche Reaktionen auslösen. Wir werden schnellstmöglich mit allen Beteiligten das Gespräch führen und die Hintergründe des Videos besprechen“, twitterte die Polizei über ihren offiziellen Account. Man müsse die angehenden Beamtinnen und Beamten noch mehr sensibilisieren. Nach Angaben des Reporters auf Twitter stammt das Video aus einem „Polizistenchat“.
Quelle:dpa//Bild//BZ& Medienagenturen
02/04/2019 at 10:05
Sind auch nur Menschen.
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02/04/2019 at 15:19
Privat sagt keine was !!!! ((((( Auf der arbeit,Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. So steht es im Polizeigesetz. Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch Straftaten zu verhüten und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahren-fällen zu treffen.
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02/04/2019 at 15:35
Das stimmt, aber sie haben ja nicht auf der Straße getanzt.
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02/04/2019 at 15:54
wes wegen!!!!!!!!!! muss alles geprüft,?.–.,,.–.,
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