EU-Parlament.

Menschenrecht Resolution Grundrechten für-menschen mit Afrikanisch Abstammung
In der Resolution werden nun endlich konkrete Maßnahmen der Organe der Europäischen Union und der EU-Mitgliedstaaten gefordert. So sollte die Europäische Kommission beispielsweise einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Inklusion von Menschen afrikanischer Herkunft entwickeln, und die Mitgliedstaaten sollten nationale Anti-Rassismus-Strategien verabschieden, die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung für Schwarze umfassen und für diese auch angemessene Haushaltsmittel einstellen.
Ferner werden die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, die Geschichte von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa offiziell anzuerkennen und sichtbar zu machen – einschließlich des vergangenen und andauernden Unrechts und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie die Versklavung oder die im Rahmen des europäischen Kolonialismus begangenen Verbrechen, aber zudem auch die umfangreichen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa abzubilden.
Die Entschließung befasst sich des weiteren mit Themen wie dem Anstieg von rassistischer Hasskriminalität und Hassrede, der mangelnden Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten, der langen Geschichte von Ungerechtigkeiten gegen Menschen afrikanischer Abstammung, polizeilicher Gewalt und Racial Profiling, der Unterrepräsentation von Menschen afrikanischer Abstammung in der Politik, der rassistischen Diskriminierung im Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Bildungsbereich, den strukturellen Ungleichheiten in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, rassischen Stereotypen wie Blackfacing, der besonderen Vulnerabilität von Schwarzen Migrant*innen, Schwarzen LGBTIs, Schwarzen Frauen und Schwarzen Menschen mit Behinderungen.
Der gesamte Resolutionstext ist abrufbar unter:http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-8-2019-0212_DE.html
Der EU besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit umsetzen und ordnungsgemäß durchsetzen, insbesondere die Einbeziehung von Motiven der Voreingenommenheit bei Straftaten aufgrund der Rasse oder der nationalen oder ethnischen Herkunft als erschwerenden Faktor, um sicherzustellen, dass Hassverbrechen gegen Menschen afrikanischer Abstammung erfasst, untersucht, verfolgt und bestraft werden;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf Hassverbrechen wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Untersuchung von Motiven der Voreingenommenheit bei Straftaten aufgrund der Rasse oder der nationalen oder ethnischen Herkunft; fordert sie ferner auf, dafür zu sorgen, dass Hassverbrechen gegen Menschen afrikanischer Abstammung erfasst, untersucht, verfolgt und bestraft werden;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erstellung von Profilen auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Formen der Strafverfolgung, der Terrorismusbekämpfung und der Einwanderungskontrolle zu beenden und die Praktiken der unrechtmäßigen Diskriminierung und Gewalt offiziell anzuerkennen und zu bekämpfen, indem in den Behörden Anti-Rassismus-Schulungen sowie Schulungen zur Beseitigung von Vorurteilen abgehalten werden;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, rassistische und afrophobe Traditionen anzuprangern und dagegen vorzugehen;
19. fordert die Mitgliedstaaten auf, die rassistisch begründete Voreingenommenheit in ihren Strafrechts-, Bildungs- und Sozialsystemen zu überwachen und proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um für einen gleichen Zugang zur Justiz zu sorgen und die Beziehungen zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Minderheitengemeinschaften zu verbessern, den gleichberechtigten Zugang zur Bildung sicherzustellen sowie die Beziehungen zwischen den Bildungsbehörden und Minderheitengemeinschaften zu verbessern, den gleichen Zugang zu sozialen Diensten zu gewährleisten und die Beziehungen zwischen den Sozialbehörden und Minderheitengemeinschaften zu verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Beziehungen zu schwarzen Gemeinschaften und Menschen afrikanischer Abstammung liegen sollte;
20. fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Erwachsene und Kinder afrikanischer Abstammung gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung und Betreuung ohne Diskriminierung und Segregation haben, und erforderlichenfalls angemessene Maßnahmen zur Unterstützung des Lernens vorzusehen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung in die Lehrpläne aufzunehmen und eine umfassende Sicht auf die Themen Kolonialismus und Sklaverei zu bieten, wobei die historischen und gegenwärtigen negativen Auswirkungen auf Menschen afrikanischer Abstammung anerkannt werden, und dafür zu sorgen, dass das Lehrpersonal für diese Aufgabe angemessen ausgebildet und ausgestattet ist, um der Vielfalt im Klassenraum zu begegnen;
21. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen für Menschen afrikanischer Abstammung in den Bereichen Beschäftigung, Unternehmertum und wirtschaftliche Emanzipation zu fördern und zu unterstützen, damit den überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquoten und der Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung auf dem Arbeitsmarkt entgegengewirkt wird;
22. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen die Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen und die Ungleichheiten beim Zugang zu Wohnraum mit konkreten Maßnahmen anzugehen sowie für angemessene Wohnverhältnisse zu sorgen;
23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren dafür zu sorgen, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können;
24. fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass es keine EU-Mittel für, Unterstützung von oder Zusammenarbeit mit Organisationen oder Gruppen gibt, die an Versklavung, Menschenhandel, Folter und Erpressung von schwarzen und afrikanischen Migranten beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen;
25. fordert die EU-Organe auf, eine Strategie zur personellen Vielfalt und Eingliederung von Arbeitnehmern zu verabschieden, wobei in Ergänzung der diesem Ziel dienenden bestehenden Bemühungen ein strategischer Plan für die Beteiligung ethnischer und rassischer Minderheiten am Erwerbsleben festgelegt wird;
(euruoperl)20.3.2019))
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