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Rückruf Achtung ⚠ Erdnussallergie Veganer und nicht veganer

VON REDAKTIONproduktwarnung.eu · VERÖFFENTLICHT 11. MÄRZ 2022 · AKTUALISIERT 11. MÄRZ 2022

Rückruf: Achtung bei Erdnuss-Allergie – KoRo ruft „KoRo Bio Cashewmus“ zurück

Die KoRo Handels GmbH informiert über den Rückruf von KoRo Bio Cashewmus mit dem MHD 31.10.2023. Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein höherer Anteil Erdnuss enthalten ist, als durch die Spurenkennzeichnung abgedeckt.

Es besteht Gesundheitsgefahr für ErdnussallergikerInnen!

Betroffener Artikel

Produkt: KoRo Bio Cashewmus
Inhalt: 250g
Haltbarkeit: 31.10.2023

Personen, die unter einer Erdnuss-Allergie oder Unverträglichkeit leiden, sollten den Artikel auf keinen Fall verzehren und in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgeben.

Kundeninformation >/button]

Abbildungen:KoRo Handels GmbH

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

Verbraucherinformation

Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

Quelle/produktwarnung.eu

Reisezeit wissenswerte :Wer zahlt die Notfallbehandlung im EU-Ausland?

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Wie teuer ist eine Notfallbehandlung im EU-Ausland? Nationale Kontaktstellen geben Antwort.

Wer zahlt die Notfallbehandlung im EU-Ausland?

Die Reiselust der Deutschen nimmt wieder zu. Was aber, wenn es im Urlaub zu einer unvorhergesehenen Behandlung oder sogar einem anaphylaktischen Schock kommt? Wer zahlt die Behandlung in der Notfallambulanz? Für EU-BürgerInnen ist die Kostenübernahme im EU-Ausland eigentlich klar geregelt. Kosten werden übernommen – Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität.

Der Haken: Die Ausgaben erstatten die Kassen nach den Regeln und Sätzen des Landes, in dem sich die Urlauber/innen in ärztliche Behandlung begeben. Es kann also sein, dass ein Eigenanteil fällig wird. Der richtet sich ganz nach den Regeln des Urlaubslandes. Und damit das Ganze nicht unnötig einfach wird: Die Krankenkasse, bei der man zuhause versichert ist, kann nach eigenen Regeln auch den vollen Betrag erstatten.

Wer sich vorab informieren will, findet bei den nationalen Kontaktstellen Hilfe. Jedes EU-Land hat (mindestens) eine nationale Kontaktstelle, die Fragen zur medizinischen Behandlung in anderen EU-Ländern beantwortet.

*Die EWR-Staaten und die Schweiz sind noch nicht verpflichtet, die Richtlinie 2011/24/EU und die Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU umzusetzen.

Welche Region aktuell als Risikogebiet gilt, steht auf der Website des Robert Koch-Instituts.

Bundesregierung. Fragen und Antworten zum Urlaub während Corona
Letzter Abruf am 04.08.2020.

EU-Patienten. Ungeplante Behandlungen im EU-Ausland
Letzter Abruf am 04.08.2020

Europäische Union. Informationsstellen: Geplante medizinische Behandlung im Ausland
Letzter Abruf am 04.08.2020

Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Warum so wenig genutzt? Nationale Hindernisse für eine grenzüberschreitende Patientenversorgung in der EU
Letzter Abruf am 04.08.2020Tags: CoronavirusTippsUrlaub/Quellen/ceraf.org