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Deutsches Gericht verurteilt 97-jährigen Ex-Sekretär in Nazi-Lager zu zwei Jahren Bewährungsstrafe

Irmgard Furchner, die beschuldigt wird, Teil des Apparats zu sein, der den Betrieb des Konzentrationslagers Stutthof der Nazis unterstützt hat, erscheint vor Gericht für das Urteil in ihrem Prozess in Itzehoe, Deutschland, Dienstag, 20. Dezember 2022. Das deutsche Gericht verurteilte den 97-Jährigen -alte Frau, die für ihre Rolle als Sekretärin des SS-Kommandanten des Nazi-Konzentrationslagers Stutthof während des Zweiten Weltkriegs Beihilfe zum Mord geleistet hatte. (Christian Charisius/Pool Photo via DPA)/Von GEIR MOULSONgestern

Deutsches Gericht verurteilt 97-jährigen Ex-Sekretär in Nazi-Lager zu zwei Jahren Bewährungsstrafe

Berlin,- Ein deutsches Gericht hat am Dienstag eine 97-jährige Frau der Beihilfe zu mehr als 10.000 Morden für ihre Rolle als Sekretärin des SS-Kommandanten des Nazi-Konzentrationslagers Stutthof während des Zweiten Weltkriegs für schuldig befunden.

Irmgard Furchner wurde vorgeworfen, Teil des Apparats zu sein, der dem Lager in der Nähe von Danzig, dem heutigen polnischen Danzig, zum Funktionieren verhalf. Das Landgericht Itzehoe in Norddeutschland verurteilte sie wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen zu zwei Jahren Bewährungsstrafe.

Die Richter seien überzeugt, dass Furchner „wusste und durch ihre Tätigkeit als Stenographin in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof vom 1 Vergasungen, durch feindselige Zustände im Lager“, durch den Transport in das Vernichtungslager Auschwitz und durch den Einsatz auf Todesmärschen am Ende des Krieges.

„Die Förderung dieser Taten durch den Angeklagten erfolgte durch Erledigung von Papierkram“ im Büro der Lagerkommandantur, hieß es in einer Gerichtsaussage. „Diese Tätigkeit war notwendig für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungshandlungen.“

Das Urteil und die Strafe entsprachen den Forderungen der Staatsanwaltschaft . Die Verteidiger hatten den Freispruch ihres Mandanten gefordert und argumentiert, die Beweise hätten nicht zweifelsfrei ergeben, dass Furchner von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe, es gebe also keinen Vorsatznachweis, wie er für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlich sei.

In ihrem Schlusswort sagte Furchner, sie bedaure, was passiert sei, und bedauere, zu diesem Zeitpunkt in Stutthof gewesen zu sein.

Furchner schien das Urteil aufmerksam zu verfolgen, zeigte aber keine sichtbaren Emotionen. Es war nicht sofort klar, ob sie Berufung einlegen würde, obwohl Anwalt Wolf Molkentin sagte, das Verteidigungsteam glaubt, dass der Fall „unüberwindbare Zweifel“ an ihrer Schuld aufwirft.

Dass Furchner die Morde in Stutthof nicht bemerkt habe, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Gross, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa. Er sagte, sie könne von ihrem Büro aus die Sammelstelle sehen, wo neue Häftlinge nach ihrer Ankunft warten mussten, und das Krematorium war im Herbst 1944 ständig in Betrieb, und Rauch breitete sich im Lager aus.

Furchner wurde vor dem Jugendgericht vor Gericht gestellt, weil sie zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten 18 und 19 Jahre alt war und das Gericht ihre „geistige Reife“ zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten nicht zweifelsfrei feststellen konnte. Gross bemerkte am Dienstag dennoch, dass sie jederzeit von ihrem Amt hätte zurücktreten können.

Furchner erschien nicht zu Beginn ihres Prozesses im September 2021, wurde jedoch später von der Polizei abgeholt und für mehrere Tage in Untersuchungshaft genommen.

Efraim Zuroff, der führende Nazi-Jäger am Simon-Wiesenthal-Zentrum, sagte, dass „das heutige Urteil das Beste ist, was erreicht werden konnte, wenn man bedenkt, dass sie vor einem Jugendgericht verhandelt wurde“.

„Angesichts Furchners jüngster Aussage vor Gericht, dass sie ‚alles bereut‘, waren wir besorgt, dass das Gericht dem Freispruch ihres Verteidigers stattgeben könnte“, sagte Zuroff in einer Erklärung. „Angesichts ihrer Behauptung, sie habe keine Kenntnis von den Morden im Lager gehabt, war ihr Bedauern alles andere als überzeugend.“

Der Sprecher von UN-Generalsekretär Antonio Guterres, Stéphane Dujarric, sagte über das Urteil: „Es zeigt, dass es nie zu spät ist, dafür zu sorgen, dass es eine gewisse Rechenschaftspflicht für begangene Verbrechen solch schrecklicher Art gibt.“

Die Staatsanwälte in Itzehoe sagten während des Verfahrens, dass Furchners Prozess möglicherweise der letzte seiner Art sei. Eine spezielle Bundesanwaltschaft in Ludwigsburg, die mit der Untersuchung von Kriegsverbrechen der Nazizeit beauftragt ist, sagt jedoch, dass Staatsanwälte in verschiedenen Teilen Deutschlands fünf weitere Verfahren anhängig sind, berichtete dpa.

Anklagen wegen Mordes und Beihilfe zum Mord unterliegen keiner Verjährung.

Zunächst eine Sammelstelle für aus Danzig entfernte Juden und nichtjüdische Polen, wurde Stutthof später als sogenanntes „Arbeitserziehungslager“ genutzt, in das Zwangsarbeiter, vor allem polnische und sowjetische Staatsbürger, zur Verbüßung von Strafen geschickt wurden und oft starben.

Ab Mitte 1944 füllten Zehntausende Juden aus baltischen Ghettos und aus Auschwitz das Lager, zusammen mit Tausenden polnischer Zivilisten, die von der brutalen Unterdrückung des Warschauer Aufstands durch die Nazis erfasst wurden.

Unter den dort Inhaftierten befanden sich auch politische Gefangene, beschuldigte Kriminelle, Personen, die der homosexuellen Aktivität verdächtigt werden, und Zeugen Jehovas. Mehr als 60.000 Menschen wurden im Lager getötet.

Quelle/apnews.com

Author: Nilzeitung

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