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Einfach ausgedrückt: Strafanzeige – was passiert danach?

Bild:juraforum.de/lexikon/strafbefehl

Strafanzeige was passiert danach?

Einfach ausgedrückt:

Derjenige, der die Anzeige stellt, bringt einige Puzzleteile und behauptet, zusammengesetz würden sie eine Straftat aufdecken. Der Sachverhalt wird aufgenommen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Erachtet die Staatsanwaltschaft nach Sicht der Sachlage, dass Verdacht und öffentliches Interesse besteht, so leitet diese ein Ermittlungsverfahren ein. Hierbei sucht die Polizei nach allen Puzzleteilen (Sachlage erforschen) und die Staatsanwaltschaft stellt das Puzzle zusammen (Sachlage ermittln).

Ergibt der Sachverhalt ein (möglichst-)genaues Bild, kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungenn abschließen und Antrag auf Strafbefehl beim Gericht stellen. Andernfalls hat die Staatsanwaltschaft des Sachverhalt weiter zu ermitteln oder das Ermittlungsverfahren einzustellen. Wird Antrag auf Strafbefehl gestellt, so hat der Richter nach sachlicher Prüfung zu entscheiden, ob eine Hauptverhandlung angesetz wird oder nicht.

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Quelle/juraforum.de/lexikon/strafbefehl