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NRW:TÖDLICHE POLIZEIEINSÄTZE TREFFEN HÄUFIG MIGRANTEN IN —

Bild.16:24 Eine Demo der Gedenkveranstaltung aus der Nordstadt ist eingetroffen. Bis zu 500 Personen jetzt. Offizielle Zahlen kommen sicher später. Es werden noch Vorbereitungen getroffen. Die tiefe Betroffenheit aller ist spürbar. Triggerwarnung: PolizeigewaltVon Kira Ayyadi| 11. August 2022

WARUM, TÖDLICHE POLIZEIEINSÄTZE TREFFEN HÄUFIG MIGRANTEN IN PSYCHISCHEN AUSNAHMESITUATIONEN

Deutschland,-Innerhalb von sechs Tagen tötete die Polizei in Deutschland vier Menschen. Das jüngste Opfer war gerade einmal 16 Jahre alt. „Es ist eine berechtigte Angst, als migrantische Person, einen Polizeieinsatz nicht zu überleben“, sagt der Polizeiwissenschaftler Alexander Bosch.

In den vergangenen Wochen kam es in Deutschland vermehrt zu Polizeieinsätzen, bei denen Menschen ums Leben kamen. Im jüngsten Fall von Montag, dem 8. August, starb in Dortmund ein 16-jährige Senegalese in einer Jugendeinrichtung. Ein Beamter schoss mit einer Maschinenpistole sechsmal auf den Teenager, auch auf sein Gesicht. Zuvor soll der 16-Jährige die Beamt*innen mit einem Messer bedroht haben. Nach solchen tödlichen Einsätzen heißt es vonseiten der Polizei und Staatsanwaltschaft schnell, es habe keine andere Möglichkeit gegeben, als von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.

“Dont Call The Police” steht auf einem Schild auf der Black Lives Matter Demonstration 2020 in Berlin (Quelle: Kira Ayyadi)

Alexander Bosch, Polizeiwissenschaftler und in der Ausbildung von Polizist*innen tätig, kann diesem immer wieder vorgebrachte Argument jedoch wenig abgewinnen. Er sieht starke Defizite in der Polizeipraxis, besonders wenn es um den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen geht. „In letzter Zeit häufen sich die Todesfälle nach solchen Polizeieinsätzen. Das kann nicht Sinn und Zweck von Polizeiarbeit sein“, kritisiert Bosch. Er fordert geschultes Personal für solche Einsätze.

In einigen Städten wird ein solches Konzept bereits ausprobiert. Hier kann jederzeit psychologisch geschultes Personal zu einem brenzligen Einsatz gerufen werden. „Im tatsächlich sehr stressigen Alltag von Polizist*innen, zwischen Überarbeitung und schnell wechselnden Herausforderungen, bleibt selten die Zeit, von einer dominanten Position ‘ich sag hier jetzt wo es lang geht‘ auf eine empathische Ebene zu wechseln. Dies kann dazu führen, dass Situationen schnell eskalieren.“

Tödliche Polizeischüsse auf einen 16-Jährigen

Auch nach dem Polizeieinsatz am Montag in Dortmund fragen viele nun nach der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes, bei dem ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling aus dem Senegal sein Leben verlor. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund erklärte den Tathergang gegenüber dem WDR wie folgt: Ein Betreuer einer Jugendhilfeeinrichtung hatte am Montag die Polizei gerufen, weil er den 16-jährigen Senegalesen, das spätere Opfer, mit einem Messer gesehen habe. Der Jugendliche war erst seit Kurzem in der Einrichtung. Was der Jugendliche ursprünglich mit dem Messer vorhatte – ob er etwa sich selbst oder auch andere verletzen wollte -, war laut Staatsanwaltschaft zunächst noch unklar. Möglicherweise hatte er Suizidabsichten.

Bei dem Einsatz ging die Polizei laut Staatsanwaltschaft außer mit der Schusswaffe auch mit Reizgas und einem Taser gegen den Teenager vor. Insgesamt sind elf Polizist*innen vor Ort gewesen. Schließlich wurde der Jugendliche Mohammed D. von insgesamt fünf Schüssen getroffen, in den Bauch, in den Kiefer, in den Unterarm und zweimal in die Schulter. Ein Polizist hatte die Schüsse aus einer Maschinenpistole vom Typ MP5 abgegeben. Aus Neutralitätsgründen übernimmt die Recklinghauser Polizei die Ermittlungen gegen ihre Kolleg*innen.

Erst in der Nacht zuvor ist ein 39-jähriger Mann aus dem nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick nach einem Polizeieinsatz gestorben. Laut Polizeiangaben seien die Beamt*innen gerufen worden, weil der 39-Jährige in seiner Wohnung randalierte. Der 39-Jährige habe sich von der Polizei nicht beruhigen lassen, „und leistete massiven Widerstand, sodass Pfefferspray eingesetzt und der Mann fixiert werden musste“. Wie heftig diese Fixierung gewesen ist, lässt sich erahnen, denn im Polizeibericht ist zu lesen, dass der Mann im Rahmen Einsatzes das Bewusstsein verlor. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht und verstarb. Aus Neutralitätsgründen, übernimmt nicht das zuständige Polizeipräsidium Recklinghausen die Ermittlungen, sondern das Polizeipräsidium Dortmund.

Können diese Ermittlungen neutral sein?

Also ermittelt die Dortmunder Polizei bei Tod in Polizeigewahrsam der Kollegen in Recklinghausen und die Recklinghauser Beamt*innen ermitteln wegen der Tötung eines Schwarzen Jugendlichen ihrer Kolleg*innen in Dortmund. Ob es hier eine unabhängige Aufklärung der jeweiligen Fälle geben kann, ist zu bezweifeln.

Statistiken belegen, dass Polizist*innen nach tödlichen Einsätzen fast nie belangt werden. Auch übermäßige Gewalt im Einsatz wird selten geahndet. Auch die Erfolgsaussichten nach einer Anzeige sind gering. Laut dem Statistischen Bundesamt wird ein Großteil der Verfahren gegen Polizeibedienstete eingestellt, bei 4.500 Ermittlungsverfahren im Jahr 2020 wurden lediglich 70 Strafverfahren eingeleitet.

Alexander Bosch erinnert im Gespräch mit Belltower.News daran, dass bei der Kontrolle der Polizei in Deutschland immer noch Defizite bestehen. „Die gewaltvollste Institution Deutschlands, die Polizei, kontrolliert sich im bestehenden System quasi immer noch selbst“, kritisiert Bosch.

Doch damit nicht genug mit tödlichen Polizeieinsätzen: Am Mittwoch, dem 3. August, sollte es in der Kölner Wohnung des 49-jährigen Jouzef B. zu einer Zwangsräumung kommen. Die mit der Räumung beauftragte Gerichtsvollzieherin habe bei der Polizei um Unterstützung gebeten. Der Mieter, der seine Wohnung verlieren sollte, bedrohte die Beamt*innen offenbar mit einem Messer. Die Polizist*innen setzten nach dem „erfolglosen Einsatz von Pfefferspray und der Androhung des Schusswaffengebrauchs ihre Schusswaffen ein“, heißt es in der Mitteilung der Polizei Köln. Die Polizei Bonn hat die Ermittlungen übernommen.

Einen Tag zuvor erschoss die Polizei im Frankfurter Bahnhofsviertel einen 23-jährigen Somalier. Der 23-jährige wohnungslose Mann hatte am Dienstagmorgen, dem 2. August, zwei Prostituierte in ein Hotel im Frankfurter Bahnhofsviertel kommen lassen. Er soll sie gezwungen haben, Drogen zu nehmen. Die beiden Frauen wollten das nicht und seien daraufhin mit einem Messer bedroht worden. Sie konnten jedoch fliehen. Als die herbeigerufene Polizei kam, habe der 23-Jährige einen Polizeihund mit seinem Messer schwer verletzt. Dann sei der Schuss gefallen. Angaben darüber, wie viele Schüsse abgefeuert wurden, machten Polizei, Staatsanwaltschaft und LKA bislang nicht.

Bei solch einer Fülle von Polizeimeldungen kommt das Gefühl auf, wir nähern uns amerikanischen Verhältnissen an. Zwischen 25 und 30 Prozent der US-Opfer von tödlicher Polizeigewalt sind schwarz, doppelt so viele, wie es nach dem Anteil der Schwarzen an der US-amerikanischen Bevölkerung zu erwarten wäre. Und auch in Deutschland gehen immer mehr Videos von Polizeigewalt, die PoCs betreffen, viral.

Kundgebung auf dem Friedensplatz geht los, es füllt sich noch#justice4mouhamed

„Nicht selten sind Todesopfer von Polizeigewalt in Deutschland migrantische Männer, die in einer psychischen Ausnahmesituation stecken“, sagt Alexander Bosch. Was nach ihm auch mit dem strukturellen Rassismus in Deutschland zu tun hat. Welcher sich auf die Lebenssituation von migrantischen Menschen im Alltag, aber auch im Kontakt mit der Polizei auswirkt. „Es ist daher eine berechtigte Angst, als migrantische Person zu fragen, ob man einen Polizeieinsatz überleben kann, wenn man in einer psychischen Ausnahmesituation ist.“  

Grundsätzlich zeigen die Fälle der jüngsten Vergangenheit, dass die Polizei besser werden muss im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. „Im Sinne einer echt lernenden Organisation müsse die Polizei auch mal den polizeilichen Status Quo im Umgang mit Menschen in solchen Situationen hinterfragen, damit solche Einsätze idealerweise ohne Tode enden“, regt Alexander Bosch an. 

Quelle/belltawer.news

Religionskonflikt in Indien, Hindus verfolgen systematisch Minderheiten Was steckt dahinter? und warum

BJP-Sprecher Naveen Kumar Jindal und Nupur Sharma. Foto: Twitter und Facebook.

„Indiens Verfassung gibt jedem Bürger das Recht, jede Religion seiner Wahl auszuüben und jede Religion zu ehren und zu respektieren“

Hashtags, die zum Boykott indischer Produkte aufrufen, sind in arabischen Ländern auf Twitter im Trend


Neu-Delhi: 
 Nachdem Hashtags, die zum Boykott indischer Produkte aufriefen, in arabischen Ländern wegen mutmaßlicher aufrührerischer Äußerungen gegen den Propheten Mohammed von den Sprechern der Bharatiya Janata Party (BJP), Nupur Sharma und Naveen Kumar Jindal, auf Twitter angesagt waren, schlug die Partei mit der Peitsche gegen sie.

Während Nupur Sharma „mit sofortiger Wirkung“ von der Partei suspendiert wurde, wurde Jindals primäre Mitgliedschaft in der Partei gekündigt.

Der Großmufti von Oman hat zusammen mit Twitter-Handels mit einer großen Anhängerschaft zum Boykott aufgerufen. Die Tweets enthielten auch einen vernichtenden Angriff auf Premierminister Narendra Modi.

Der Großmufti von Oman Sheikh Al-Khalili twitterte:

Als sich das Thema zu einer großen Kontroverse entwickelte, ist die BJP in Aktion getreten.

In einer am Sonntag, dem 5. Juni, veröffentlichten Erklärung des Generalsekretärs der BJP-Partei, Arun Singh, erklärte die Partei, sie sei „entschieden gegen jede Ideologie, die Sekten oder Religionen beleidigt oder erniedrigt“, und fügte hinzu, dass sie „alle Religionen respektiert und Beleidigungen scharf verurteilt jeder religiösen Persönlichkeit.“

„Die BJP fördert solche Menschen oder Philosophien nicht“, sagte Arun Singh.

Die BJP-Erklärung erwähnte jedoch keinen Vorfall oder Kommentar direkt. Es lieferte auch keinen Kontext für die Aussage, weder durch Bezugnahme auf Sharmas Kommentare noch über die fragliche Religion.

Die Äußerungen von Sharma und Jindal haben Proteste von muslimischen Gruppen hervorgerufen.

Singh sagte: „Während der tausendjährigen Geschichte Indiens ist jede Religion aufgeblüht und gediehen. Die Bharatiya Janata Party respektiert alle Religionen. Die BJP verurteilt nachdrücklich die Beleidigung religiöser Persönlichkeiten jeglicher Religion.“

„Indiens Verfassung gibt jedem Bürger das Recht, jede Religion seiner Wahl auszuüben und jede Religion zu ehren und zu respektieren“, sagte er.

„Während Indien das 75. Jahr seiner Unabhängigkeit feiert, setzen wir uns dafür ein, Indien zu einem großartigen Land zu machen, in dem alle gleich sind und jeder in Würde lebt, in dem alle der Einheit und Integrität Indiens verpflichtet sind und in dem alle die Früchte von Wachstum und Entwicklung genießen.“ sagte der BJP-Führer.

Unter Druck ging die BJP gegen Sharma und Jindal vor. In seinem Suspendierungsschreiben an Sharma sagte das Zentrale Disziplinarkomitee der BJP: „… bis zu weiteren Ermittlungen werden Sie mit sofortiger Wirkung von der Partei und von Ihren Verantwortlichkeiten/Aufgaben suspendiert.“

Kurz nachdem ihr die Suspendierungsmitteilung zugestellt worden war, ging Sharma zu Twitter und sagte, es sei nie ihre Absicht gewesen, die religiösen Gefühle von jemandem zu verletzen. Sie sagte, ihre Äußerungen im Fernsehen seien nur eine Reaktion auf „andauernde Beleidigung und Respektlosigkeit gegenüber unserem Mahadev“ und es werde „spöttisch gesagt, es sei nicht Shivling, sondern ein Brunnen“. Der Shivling verwies auf die anhaltende Kontroverse um die Gyanvapi-Moschee.

Die Delhi-Einheit BJP sagte in ihrem an Jindal gerichteten Brief: „Sie haben Ihre Ansichten zum Ausdruck gebracht, die zu kommunaler Disharmonie führen. Dies widerspricht den Grundprinzipien der BJP. Sie haben gegen die Gedanken und die Politik der Partei gehandelt.“

Der Brief wurde übrigens vom Präsidenten der BJP in Delhi, Adesh Gupta, verschickt, der von der Zivilgesellschaft dafür kritisiert wurde, dass er gemeinsame Äußerungen gegen muslimische Einwohner von Delhi gemacht hat.

Eine Reihe von BJP-Anhängern auf Twitter unterstützten Sharma und Jindal und bezeichneten die Entscheidung des BJP-Oberkommandos als „feige“.

Globaler Druck gegen hinduistische Mehrheitspolitik

Vor dem Hintergrund von Protesten innerhalb und außerhalb Indiens gegen die Äußerungen von Sharma und Jindal und einem Versuch von Hindutva-Arbeitern, Anspruch auf die Gyanvapi-Moschee neben dem Gelände des Kashi-Vishwanath-Tempels zu erheben, spürt die BJP möglicherweise die Hitze auf internationaler Ebene was jetzt zu einer unverfrorenen Verfolgung hinduistischer Mehrheitspolitik geworden ist.

Übrigens steht die Erklärung der Regierungspartei als Reaktion auf die Gegenreaktion in den sozialen Medien im Gegensatz zu Neu-Delhis empörtem Ton, als es die Vereinigten Staaten beschuldigte, sich der „ Wahlbankpolitik in den internationalen Beziehungen “ hinzugeben, nachdem US-Außenminister Anthony Blinken von „zunehmenden Angriffen gegen Menschen und Kultstätten“ in Indien.

Diesmal gab es keine offizielle Erklärung des Außenministeriums oder einer der indischen Missionen im Golf.

Die indische Botschaft im Oman hat jedoch Tweets der BJP-Erklärung über ihren offiziellen Twitter-Account erneut veröffentlicht.

Laut indischen Beamten, die mit der Golfregion vertraut sind, wird die Aussage des Großmufti von der omanischen Regierung nicht unterstützt und kann nur als seine persönliche Meinung angesehen werden. Sie stellten auch fest, dass der Großmufti zuvor auch Erklärungen zu Vorfällen gegen die muslimische Gemeinschaft in Indien abgegeben hatte. Er hatte im September letzten Jahres nach den Aktionen der Polizei von Assam getwittert, die sich während einer Räumungsaktion größtenteils gegen Muslime richteten.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Äußerungen von BJP-Mitgliedern zu einer Gegenreaktion in der Golfregion führten.

Im April 2020 wurde die Tablighi Jamaat beschuldigt, ein „Superverbreiter“ von Coronavirus-Infektionen zu sein, wobei BJP-Mitglieder sie sogar beschuldigten, „menschliche Bomben“ zu sein. Während die Medien und Mitglieder der Regierungspartei provokative Äußerungen abgaben, die sich scheinbar an alle indischen Muslime richteten, veröffentlichte Premierminister Narendra Modi einen allgemeinen Tweet, in dem er zur Einheit und zu Covid-19 aufrief, die keine Gemeinschaft diskriminiert.

Während die indischen Botschaften den Tweet des indischen Premierministers hervorhoben, reichte es nicht aus, die Dynamik der sozialen Medien zu stoppen, da sich eine Reihe prominenter arabischer Persönlichkeiten der sozialen Medien auf die Äußerungen mehrerer BJP-Mitglieder konzentrierten, Maßnahmen von Behörden, die angeblich eine antimuslimische Ausrichtung hatten, sowie Social-Media-Beiträge von Indianern aus dem Golf. Es gab auch Aufrufe zum Boykott indischer Unternehmen im Golf.

Die indischen Missionen in den Golfstaaten mussten auch Erklärungen herausgeben, in denen sie die indische Diaspora aufforderten, gegenüber religiösen Spaltungen wachsam zu bleiben.

Im Mai 2020 forderte die indische Regierung Twitter auf , den Tweet eines BJP-Abgeordneten Tejaswi Surya aus dem Jahr 2015 zu blockieren, der ebenfalls während der sozialen Medienreaktion vom Golf verbreitet worden war.

Mit PTI-Eingängen )

Quelle/thewirfe.in

Menschenrechte: WAS IST RASSISMUSRASSISMUS

Was ist Rassismus? Willkürliche strukturelle Diskriminierung und ihre destruktiven Auswirkungen

September 2020

RASSISMUSRASSISMUS: DISKRIMINIERUNG AUFGRUND VON HERKUNFT, «RASSE» ODER ETHNIE

Menschenrechte,-Vorurteile, Hass und Gewalt gegenüber Menschen, die als «anders» oder «fremd» wahrgenommen werden, haben viele Ursachen – und sie haben schwerwiegende Folgen: Sie reichen von Ausgrenzung und Diskriminierung über Apartheid bis hin zu ethnischen Säuberungen und Völkermord.

Einzelnen Personen,  aber auch Gruppen und ganzen Gesellschaften, fällt es manchmal schwer, Menschen, die sie als «anders» wahrnehmen, als gleichberechtigte Mitmenschen zu akzeptieren. Gründe für die Ablehnung und Abwertung können individuelle oder kollektive Ängste sein, aber auch wirtschaftliche oder politische Machtinteressen. Wenn das «Anderssein» an der Hautfarbe, der Herkunft oder dem kulturellen Hintergrund festgemacht wird, spricht man von rassistischer Diskriminierung. Eine völkerrechtliche Definition von Rassismus gibt es zwar nicht, jedoch verbieten international anerkannte Menschenrechtsstandards die Diskriminierung aufgrund von «Rasse» oder Ethnie.

EINE VÖLKERRECHTLICHE DEFINITION VON RASSISMUS GIBT ES ZWAR NICHT, JEDOCH VERBIETEN INTERNATIONAL ANERKANNTE MENSCHENRECHTSSTANDARDS DIE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND VON «RASSE» ODER ETHNIE.

Rassismus ist ein Angriff gegen die universellen Menschenrechte an sich. Er verleugnet eines der Grundprinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, das besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Rassismus verweigert einigen Menschen systematisch die Ausübung ihrer Grundrechte unter dem Vorwand der Hautfarbe, der «Rasse» oder ethnischen Herkunft, der sozialen (einschliesslich z.B. der Kaste) oder nationalen Herkunft. Somit stellt er eine Bedrohung für alle Menschenrechte dar, seien es die bürgerlichen und politischen oder die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Rechte.

Das Recht, nicht rassistisch diskriminiert zu werden, ist ein Grundpfeiler der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung. Es ist ein Prinzip, das in praktisch allen wichtigen Menschenrechtsinstrumenten sowie in der Charta der Vereinten Nationen enthalten ist. Auch ist es eines der erklärten Ziele der Uno, «die internationale Zusammenarbeit … zu fördern und zur Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion beizutragen».

Dennoch besteht Rassendiskriminierung in fast allen Gesellschaften fort – trotz der Bemühungen der Vereinten Nationen und von Organisationen auf der ganzen Welt, die sich der Bekämpfung des Rassismus verschrieben haben, und trotz der guten Absichten, die in unzähligen Verfassungen und anderen rechtsverbindlichen Texten verkündet werden.

Rassistische Ideologien

In seiner klassischen Ausprägung geht Rassismus davon aus, dass die Menschheit eingeteilt werden kann in biologisch definierte «Rassen» mit genetisch bedingten Merkmalen, nach denen sie sich voneinander unterscheiden. Historisch wurde aus diesen Unterschieden eine Hierarchie von «höheren» und «minderwertigen Rassen» abgeleitet, denen entsprechende Privilegien zukommen oder eben vorenthalten werden dürfen. Rassismus diente deshalb in der Vergangenheit auch als Rechtfertigung des Kolonialismus und der Sklaverei.

DER BEGRIFF DER «RASSE» SELBST HAT KEINE WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGE.

Der Begriff der «Rasse» selbst hat keine wissenschaftliche Grundlage. Heute wird er als Kern eines problematischen ideologischen Konzepts betrachtet. Erweitert auf Eigenschaften, die bestimmten Menschengruppen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie oder Nationalität zugeschrieben werden, lebt Rassismus als Ideologie auch heute weiter, zum Beispiel, wenn gewissen Menschen(gruppen) bestimmte Eigenschaften oder Verhaltensweisen zugeschrieben werden, wie «Männer aus dem Balkan sind Machos», «Nigerianer sind Drogendealer» oder «Roma sind Diebe». Solch pauschale Vorurteile müssen zwar nicht immer in konkrete rassistische Handlungen umschlagen, aber sie bergen den Keim dazu in sich.

Rassismus ist also eine sozio-politische Kategorisierung, die im Allgemeinen auf der Grundlage von äusserlichen Merkmalen konstruiert wird. Er werden fiktive Abstammungs- und Herkunftsgemeinschaften erschaffen, denen als schwer veränderbar interpretierte Merkmale zugeordnet werden. Rassenkategorien sind willkürlich und werden oft für politische Zwecke verwendet. Die eigentliche Bedeutung der «Rasse» und die ideologischen Ausdrucksformen des Rassismus ändern sich je nach Epoche und nach geografischer Region. Rassismus wird von dominanten Gruppen oft als Rechtfertigung für ihren privilegierten Status in der Gesellschaft benutzt. Eine rassistische Einstellung kann aber manchmal auch ein Ausdruck der Entfremdung und Verzweiflung von Personengruppen sein, die ihrerseits von der Gesellschaft marginalisiert werden.

Rassistische Diskriminierung

Im Gegensatz zu Rassismus als Ideologie spricht man von rassistischer Diskriminierung (bzw. Rassendiskriminierung), wenn Menschen wegen ihrer äusseren Erscheinung, Hautfarbe, Herkunft, Ethnie oder Nationalität ungleich behandelt, benachteiligt und in Worten oder Taten herabgesetzt und/oder angegriffen werden. 

DAS VERBOT DER RASSENDISKRIMINIERUNG IST EINER DER WICHTIGSTEN GRUNDSÄTZE DES VÖLKERRECHTS.

Das Verbot der Rassendiskriminierung ist einer der wichtigsten Grundsätze des Völkerrechts. Der Internationale Gerichtshof erklärte vor 50 Jahren, dass der Schutz vor Rassendiskriminierung zu den Verpflichtungen gehört, die dem Staat obliegen. «Diese Verpflichtungen ergeben sich […] aus den Prinzipien und Regeln der Grundrechte des Menschen, einschliesslich des Schutzes vor Sklaverei und Rassendiskriminierung. » (Urteil im Fall, Barcelona Traction, Light and Power Company Ltd (Belgien gegen Spanien), Internationaler Gerichtshof, 1970)

Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung wurde 1965 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommen. Es trat für die Schweiz 1994 in Kraft und definiert den Tatbestand der rassistischen Diskriminierung wie folgt: «…jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschliessung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Geniessen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.»

Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung nennt eine Reihe von Grundrechten und Massnahmen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung in allen ihren Formen. Es zielt auch darauf ab, Gleichheit zu fördern, so dass alle Menschen in gleicher Weise in den Genuss aller grundlegenden Menschenrechte kommen können, sowohl im zivilen und politischen als auch im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich. Darüber hinaus sind die Staaten, die das Übereinkommen ratifizieren, verpflichtet, Personen vor allen Formen der Diskriminierung zu schützen – unabhängig davon, ob diese von Privatpersonen oder von staatlichen Akteuren selbst ausgehen.

Mit diesem Übereinkommen wurde zum ersten Mal ein Gremium geschaffen – der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) –, dessen Aufgabe es ist, zu überwachen und zu beurteilen, wie die Staaten ihren Verpflichtungen aus den Bestimmungen des Übereinkommens nachkommen.

Das Verbot der Rassendiskriminierung steht auch im Mittelpunkt anderer wichtiger UN-Instrumente. Es ist unter anderem im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), im Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) und im Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) verankert.

Die Antirassismus-Strafnorm in der Schweiz

Als Folge des Beitritts zur Antirassismus-Konvention der Uno wurde in der Schweiz auch das innerstaatliche Instrumentarium geschärft, um rassistische, fremdenfeindliche und religionsfeindliche Verhaltensweisen zu verhindern und rechtlich gegen sie vorgehen zu können. Nach einer heftigen politischen Debatte stimmte das Volk im Jahr 1994 einem neuen Artikel im Strafgesetzbuch zu, der rassistische Äusserungen in der Öffentlichkeit und rassistisch motivierte Taten verbietet und unter Strafe stellt: Die sogenannte «Antirassismus-Strafnorm», Art. 261bis StGB.

Im Zeitraum von 1995 bis 2019 wurden gemäss der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) gegen 933 Fälle zu Art. 261bis StGB registriert. In 39 Prozent der Fälle kam es zu einem Freispruch, einer Einstellungsverfügung, oder es wurde gar kein Strafverfahren eröffnet. In 61 Prozent der Fälle wurden die Angeschuldigten verurteilt. Die häufigste Form rassistischer Diskriminierung, die in der Schweiz festgestellt wird, ist jene der verbalen Äusserung

Rassistische Diskriminierung und Meinungsäusserungsfreiheit

Das Verbot rassistischer Diskriminierung kann in Widerspruch geraten zum Recht auf freie Meinungsäusserung. In einem viel beachteten Fall hat zum Beispiel der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2013 die Schweiz in einem am 15. Oktober 2015 von der Grossen Kammer bestätigten Urteil gerügt, weil sie den türkischen Nationalisten Dogu Perinçek aufgrund der Antirassismus-Strafnorm verurteilt hatte. Perinçek hatte in öffentlichen Auftritten in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern in Abrede gestellt. Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist kein absolutes Recht. Wie andere Rechte auch kann es eingeschränkt werden, wenn andere Grundrechte auf dem Spiel stehen, zum Beispiel eben das Recht, nicht diskriminiert zu werden. Das Völkerrecht stellt an solche Einschränkungen aber sehr hohe Anforderungen: Sie müssen eine gesetzliche Grundlage haben, ein legitimes Ziel verfolgen – etwa den Schutz der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Moral oder der Rechte und Freiheiten Dritter -, und sie müssen verhältnismässig sein.

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Quelle/amnesty.ch/de