Menschenrechtsverletzungen in der DDR
Nachdem der Petitionsausschuss im Landtag Schleswig-Holstein unendlich viele Rechtsmissbräuche i.S.d. Artikel 5 (1) i.V.m. Art. 14 (1) ICCPR und Korruption durch Vorteilsgewährung mittels Unterlassen (§ 333 StGB i.V.m. § 336 StGB) – betreffend völkerrechtswidriger Scheinurteile begangen hat, soll an dieser Stelle noch einmal auf das Thema Scheinurteile, als eine Form der Abschaffung der völkerrechtlich normierten Grundrechte und Freiheiten eingegangen werden, um aufzuzeigen, dass Bürger sehr wohl auf den Gedanken kommen könnten, dass es sich hierbei um organisierte Kriminalität handelt und nicht mehr um ein demokratisch legitimiertes Gremium, welches Grundrechte und Freiheiten auf Basis – beispielsweise des ICCPR – achtet und für den Bürger zugänglich macht.
Vielmehr bekennen sich die Ausschussmitglieder zum umfassenden Betrug gegenüber der Bevölkerung, insbesondere durch Verheimlichung und Verschleierung ihrer Machenschaften und Vertuschungen – durch ihre uneingeschränkte Zustimmung von – durch korrupte Richter/innen – verfassten Scheinurteilen.
Da alle Mitglieder des Petitionsausschusses Schleswig-Holstein Parteimitglieder sind, kann man…
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