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Rechtsmissbrauch durch Anwaltszwang an deutschen “Gerichten”

Sich.-Ing.J.Hensel's avatarMenschenrechtsverletzungen in der DDR

Je höher man nach oben kommt, um so dünner wird die Luft und um so höher das Risiko, tief zu stürzen, um dann alles zu verlieren, was man besitzt.

Im Bereich des Bergsteigens und vor Gericht trifft dies sicherlich gleichermaßen zu.

Sicherlich ?

Keinesfalls. – Als Bergsteiger haben Sie zu jedem Zeitpunkt maximale Kontrolle über das, was Sie tun; jedenfalls sollte dies so sein, falls Sie professionell unterwegs sind.

Mit anderen Worten: Sie sind Entscheidungs- und Verantwortungsträger für Ihr eigenes Handeln.

Anders als an deutschen Ausnahmegerichten (vgl. Historie § 15 GVG), an denen Sie in der Regel nur mit ggf. korruptionsverdächtigen Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen zu rechnen haben.

Denn es besteht ein so genannter Anwaltszwang, der sich lediglich in der nationalen Regelung des § 78 ZPO / Analognormen offenbart.

Spätestens ab hier, haben Sie i.d.R. alle Einflussmöglichkeiten, als selbst bestimmendes Individuum an Dritte ggf. ungewollt abgegeben bzw. abgeben müssen und…

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Unknown's avatar

Author: Nilzeitung

Danke für ihren Besuch.!!"dieser Seite im Aufbau". Es stimmt, dass es keine Freiheit ohne Pressefreiheit gibt. Wahrer Frieden des Journalismus ist eine der Säulen der Demokratie (Salah El-Nemr) se/nz.

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