
In der sogenannten Maskenaffäre hat das Oberlandesgericht München die langjährigen CSU-Politiker Nüßlein und Sauter vom Vorwurf der Bestechlichkeit entlastet
München,-Ihr Verhalten erfülle weder den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlichkeit von Mandatsträgern, entschied das Gericht. Damit gab es den Beschwerden der beiden CSU-Politker sowie eines mitbeschuldigten Unternehmers in wesentlichen Punkten Recht.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte wegen Korruptionsverdachts ermittelt, weil Nüßlein für die Vermittlung von Maskengeschäften 600.000 Euro und Sauter ( Bayerischen Ex-Justizminister in o.g. Bild-links) mehr als 1,2 Millionen Euro erhalten haben sollen. Da sie für diese Gelder jedoch keine direkte Gegenleistung im Rahmen ihrer Tätigkeit als Abgeordnete erbracht hätten, sei deren Annahme nicht strafbar gewesen.

Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof an.Mit dem Ende der „Epidemischen Lage nationaler Tragweite“ und der angestrebten Novelle des Infektionsschutzgesetzes ändern sich die Befugnisse von Bund und Ländern bei den Corona-Schutzmaßnahmen.
Quelle/Medienagenturen
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