NZ

Online Zeitung

UN-Experte: Verantwortung für grobe Verstöße ist Pflicht

Menschen beteiligen sich an einem Protest gegen die Genehmigung eines Amnestiegesetzes zur Verfolgung von Bürgerkriegsverbrechen in San Salvador, El Salvador, 27. Februar 2020. © REUTERS/Jose Cabezas

Verantwortung für grobe Verstöße ist Pflicht

Menschenrecht,-„Rechenschaftspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung von Staaten, die auf dem internationalen Menschenrechtsrecht beruht. Daher kann weder der politische Wille noch die staatliche Vernunft geltend gemacht werden, um sie zu verletzen“, sagte der Sonderberichterstatter für die Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien Wiederkehr, Fabián Salvioli.

Salvioli sprach vor dem Menschenrechtsrat in Genf, wo er seinen neuesten Bericht vorstellte , in dem er den Umfang der gesetzlichen Verpflichtung untersucht, schwere Menschenrechtsverletzungen und schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts im Rahmen von Transitional Justice-Prozessen zu verfolgen. Der Bericht analysiert auch die Einschränkungen, Lücken und Möglichkeiten bei der Umsetzung dieser Verpflichtung in Ländern, die sich in Verfahren der Übergangsjustiz befinden.

Salvioli wies darauf hin, dass mehrere internationale Abkommen die Pflicht der Staaten unterstreichen, schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, einschließlich brutaler Gräueltaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, zu untersuchen und zu bestrafen.

Das internationale Menschenrechtsgesetz, fügte er hinzu, weist ferner darauf hin, dass die Bestrafung für solche Verbrechen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Schwere stehen muss, und setzt „Grenzen für die Auferlegung rechtlicher Hindernisse für die Rechenschaftspflicht bei schweren Verbrechen“, wie Amnestien und Verjährungsfristen, selbst wenn Ziel ist es, Friedensabkommen zu erzielen oder die nationale Aussöhnung zu fördern.

“Die vorzeitige Freilassung von Personen, die wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen verurteilt wurden, stärkt die Straflosigkeit”, argumentierte er. “Über gesetzliche Gebote hinaus machen die Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens deutlich, dass die Verantwortlichen angemessen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Es ist unvorstellbar, dass Gesellschaften gängige Verbrechen sanktionieren, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren, während die abscheulichsten und grausamsten Verbrechen ungestraft bleiben.”

In seinem Bericht erklärt Salvioli, dass einige Länder Verbrechen wie Folter, Verschwindenlassen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erst noch in Begriffen definieren müssen, die den einschlägigen internationalen Standards entsprechen; diese Verbrechen sind in den meisten Staaten in Strafgesetzbüchern oder Sondergesetzen verboten.

Der Bericht hebt außerdem bewährte Verfahren hervor und nennt unter anderem den Widerruf von Amnestien durch nationale Gerichte wie das Verfassungsgericht von Peru, das 2007 zwei Amnestiegesetze für verfassungswidrig erklärte; die Gestaltung von Strafverfolgungsstrategien für grobe Verstöße, wie in Argentinien und Kolumbien; die Beseitigung rechtlicher Hindernisse für strafrechtliche Ermittlungen und Strafen; und die Einrichtung von Mechanismen zur Förderung der Beteiligung der Opfer.

Der Bericht weist jedoch auch auf Unterlassungen oder unzureichende Maßnahmen hin, “die zu Szenarien völliger oder teilweiser Straflosigkeit führen” und “von denen keines internationalen Menschenrechtsstandards entspricht”.

„Manchmal hat sich die Dringlichkeit, den Konflikt zu beenden oder einen Regimewechsel herbeizuführen, negativ auf die Qualität des Rechenschaftsmodells und der Umsetzung ausgewirkt“, sagte Salvioli. „Obwohl das Ziel, Frieden und Demokratie zu erreichen, zwingend erforderlich ist, verfestigt die Behinderung der Rechenschaftspflicht – abgesehen davon, dass sie gegen das Völkerrecht verstößt – oft eine Kultur der Straflosigkeit und Gewalt und verhindert nicht die Wiederholung weiterer Verstöße.

Salvioli betonte weiter, dass Mechanismen, die strafrechtliche Ermittlungen und Bestrafungen im Austausch für die Enthüllung der Wahrheit behindern, die Opfer erneut zum Opfer bringen, da sie sie zwingen, “zwischen der Erfüllung ihres Rechts auf Gerechtigkeit oder auf Wahrheit zu wählen, und ihnen eine unverhältnismäßige historische Belastung auferlegen”. “In extremen Fällen sind [Opfer] gezwungen, den Tätern Vergebung zu gewähren.”

Salvioli erinnerte die Staaten daran, dass die Verwirklichung eines dauerhaften Friedens die Annahme von Prozessen erfordert, die den fünf Säulen der Übergangsjustiz – Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung, Garantien der Nichtwiederholung und Erinnerung – unter Beteiligung der Opfer und der Zivilgesellschaft entsprechen.

Quelle/ohchr.org

Author: Nilzeitung

Danke für ihren Besuch.!!"dieser Seite im Aufbau". Es stimmt, dass es keine Freiheit ohne Pressefreiheit gibt. Wahrer Frieden des Journalismus ist eine der Säulen der Demokratie (Salah El-Nemr) se/nz.

Comments are closed.