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Dark­net-Markt­platz: Mut­maß­li­cher Ad­mi­nis­tra­tor fest­ge­nom­men

Datum:27. Oktober 2022 (BKA-Ausgabejahr:2022)

22-Jähriger soll seit November 2018 die Plattform „Deutschland im Deep Web“ betrieben haben

Dark­net-Markt­platz: Mut­maß­li­cher Ad­mi­nis­tra­tor fest­ge­nom­men

BKA,-Der Darknet-Marktplatz „Deutschland im Deep Web“ war über mehrere Jahre Hauptanlaufstelle für den Handel mit Drogen. Jetzt ist der mutmaßliche Betreiber der illegalen Plattform festgenommen worden.

Die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Administrator von „Deutschland im Deep Web“, einen 22-jährigen Studenten aus Niederbayern, führen das Bundeskriminalamt und die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB). Die Festnahme erfolgte am Dienstag, 25. Oktober. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurden unter Beteiligung eines Staatsanwalts der ZCB zudem zwei Wohnobjekte durchsucht und zahlreiche Beweismittel, darunter Computer, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Den durchgeführten Maßnahmen gingen monatelange verdeckte und technisch anspruchsvolle Ermittlungen voraus, um den anonym im Darknet agierenden Tatverdächtigen identifizieren und schlussendlich festnehmen zu können.

Der Darknet-Marktplatz von „Deutschland im Deep Web“ wurde erstmals im Jahr 2013 im Tor-Netzwerk veröffentlicht. 2016 nutzte der Täter des Amoklaufs in München die damalige Plattform, um sich die Tatwaffe und Munition zu beschaffen. In der Folge wurde die Webseite im Jahr 2017 durch das BKA im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgeschaltet. Der damalige Betreiber wurde verhaftet und im Jahr 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Seit dem Jahr 2018 erschienen unter dem Namen „Deutschland im Deep Web“ zwei neue Fassungen der Plattform, auf denen unter dem selbst gegebenen Motto „Keine Kontrolle, alles erlaubt“ insbesondere Drogen gehandelt wurden.

Das aktuelle Strafverfahren richtet sich gegen den Betreiber der dritten Version der Darknet-Plattform. Er soll diese seit November 2018 administriert haben. Der Beschuldigte steht im Verdacht, eine kriminelle Handelsplattform im Internet gem. § 127 StGB betrieben zu haben. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

Die Plattform, die seit März 2022 nicht mehr für Nutzerinnen und Nutzer erreichbar war, hatte rund 16.000 registrierte User, davon insgesamt 72 aktive Händler. Damit gehörte „Deutschland im Deep Web“ zu den größten deutschsprachigen Darknet-Plattformen. Um auf die Aktivitäten der Ermittlungsbehörden in Bezug auf „Deutschland im Deep Web“ hinzuweisen, wurde unter der ursprünglichen Erreichbarkeit der Webseite jetzt dieser Sicherstellungsbanner veröffentlicht:

Sicherungsbanner des Bundeskriminalamts und der Generealstaatsanwaltschaft Bamberg Zentralstelle Cybercrime: Die Plattform und der kriminelle Inhalt wurde beschlagnahmt.

Quelle/bka.de

BKA: Öffentlichkeitsfahndung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Wikipedia

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main | Staatsanwaltschaften Hessen

Öffentlichkeitsfahndung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie im Darknet.

Das Bundeskriminalamt fahndet im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – nach einem unbekannten, heute zwischen 31 und 51 Jahre alten Beschuldigten, der im Verdacht steht, mindestens sieben männliche Kinder zwischen den Jahren 2010 und 2019 teilweise schwer sexuell missbraucht, Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs hergestellt und die Bild- bzw. Videodateien im Zeitraum von 2015 bis 2019 auf kinderpornographischen Plattformen im Darknet verbreitet zu haben.

 (verweist auf: Tatkomplex 7_Bad)

Bilde BKA

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt gehen davon aus, dass die Tathandlungen in Deutschland stattgefunden haben.

Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Bundeskriminalamt liegen Bild- und Videodateien vor, die den schweren sexuellen Missbrauch der zu den Tatzeitpunkten zwischen 1 und 10 Jahre alten Kindern durch den Tatverdächtigen zeigen. Dieser hat vermutlich beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern zu tun und benutzt bei Anreden die ungewöhnliche Formulierung „Hy“ als Begrüßung.

Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl vor als auch nach dem genannten Zeitraum durch den Täter möglicherweise weitere Kinder missbraucht worden sind oder noch missbraucht werden. Sämtliche bisherigen Ermittlungsmaßnahmen haben nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen, der Opfer oder der Tatorte geführt.

 (verweist auf: Tatmittel)

Tatmittel – Kamera, Aufnahmezeit: Juli 2015 – April 2016Quelle: BKA

Auf der Internetseite des Bundeskriminalamts sind alle wichtigen Informationen zu dieser Fahndung eingestellt.

 (verweist auf: Tatkomplex 9_Badezimmer Rotes Handtuch)

Dort ist unter anderem ein Fahndungsvideo abrufbar, in dem Kleidungsstücke der Opfer, weitere (zum Teil sehr auffällige) Gegenstände sowie Tatorte gezeigt und Hintergrundinformationen zum Täter und den Geschädigten gegeben werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt fragen:

Wer erkennt einen der gezeigten Gegenstände, bestenfalls in Kombination mit einem der Tatorte?

Wer kann einen Hinweis auf Personen geben, die in Verbindung mit den Taten stehen könnten?

https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/UnbekanntePersonen/Schwerer_Kindesmissbrauch/Sachverhalt.html?nn=26874#detailinformationen183392

www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung12

Hinweise bitte an das:

Bundeskriminalamt Wiesbaden Tel. 0611/55 – 18444 E-Mail: fahndung@bka.bund.de oder an jede andere Polizeidienststelle in Deutschland.

Quelle/bka.de