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Organisierte Kriminalität in Deutschland: Rekordzahl an Ermittlungsverfahren

 Bild Quelle: Henning Schacht

Bundesinnenministerin Faeser erhöht den Druck auf die Organisierte Kriminalität. Gegenüber kriminellen Clans will sie deutlich verschärft vorgehen.

Organisierte Kriminalität in Deutschland: Rekordzahl an Ermittlungsverfahren

Berlin,-“Der Druck auf die Organisierte Kriminalität ist in Deutschland heute so hoch wie noch nie”, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Vormittag vor Journalistinnen und Journalisten in Berlin. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, stellte sie heute das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität (OK) für das Jahr 2021 vor.

Mit fast 700 Ermittlungsverfahren gegen organisierte kriminelle Gruppierungen ist die Zahl gegenüber dem Vorjahr um mehr als 17 Prozent gestiegen. “Wir haben eine Rekordzahl an Ermittlungsverfahren”, betonte die Bundesinnenministerin.

Die steigende Zahl der Ermittlungsverfahren hat vor allem mit der Auswertung von Daten kryptierter Kommunikation zu tun. Besonders Informationen aus der 2020 entschlüsselten Kommunikation von Verbrechern über den Anbieter Encrochat führten zu mehr als einem Viertel aller eingeleiteten Verfahren im Bereich OK.

Kriminelle Strukturen zerschlagen und Einnahmen konsequent abschöpfen

Anders als die Taten von Extremisten oder Terroristen sei das Organisierte Verbrechen in der Regel wenig sichtbar, erklärte die Bundesinnenministerin. “Gerade deshalb dürfen wir nicht unterschätzen, wie groß hier die Gefahren sind.” Hoch professionelle Strukturen agierten konspirativ und international vernetzt und seien immer öfter bereit, mit teils drastischer Gewalt vorzugehen.

Deswegen habe sie die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. Ziel sei die nachhaltige Zerschlagung von kriminellen Strukturen und die konsequente Abschöpfung krimineller Einnahmen. Dafür wolle sie die die Polizei bei ihren komplexen Ermittlungen weiter stärken.

Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2021: Fast die Hälfte der Tätergruppen handelt mit Rauschgift.335 von 696 Ermittlungsverfahren wegen Rauschgiftkriminaltiät.Quelle: AdobeStock | Syda Productions

Rauschgifthandel und Drogenschmuggel dominieren mit 48 Prozent aller Verfahren die Organisierte Kriminalität in Deutschland, Zwei Drittel der Ermittlungen dazu betreffen den organisierten illegalen Handel mit Cannabis-Produkten und Kokain.

Fast die Hälfte der Tätergruppen handelt mit Rauschgift

Besonders gegen die organisierte Drogenkriminalität hatte das BKA in den letzten Wochen mehrfach hart zugeschlagen und große Mengen an Heroin und Kokain sichergestellt. Rauschgifthandel und -schmuggel machen den mit Abstand größten Teil der OK-Aktivitäten aus: 2021 handelte mit 48,1 Prozent fast die Hälfte aller Tätergruppen mit Rauschgift.

Organisiert kriminelle Strukturen versuchten nach wie vor, ihre kriminell erwirtschafteten Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und die illegale Herkunft des Vermögens zu verschleiern. “Komplexe Geldwäscheermittlungen und Vermögensabschöpfung sind deshalb von zentraler Bedeutung”, so die Ministerin.

Clankriminalität: Rechtsstaat lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen

Die Organisierte Kriminalität gefährde auch immer wieder unbeteiligte Menschen. Beim Einsatz gegen die letzte Woche verbotene Rockergruppe “United Tribuns” hatten Polizeikräfte unter anderem eine hohe Anzahl an Waffen sichergestellt – das zeige, wie gefährlich diese Gruppierung war.

Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2021: 47 Verfahren gegen kriminelle ClansQuelle: AdobeStock | Oleg

Auch von kriminellen Clans gingen Gewaltexzesse aus, oft in aller Öffentlichkeit. Mit mehr Polizeipräsenz und Videoüberwachung in entsprechenden Brennpunkten wählten Bund und Länder hier nun eine deutlich verschärfte Gangart. “Das Signal, das wir setzen müssen, ist klar: Der Rechtsstaat lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen. Kein Straftäter darf sich in solchen Strukturen sicher fühlen vor Polizei und Justiz”, so Faeser.

Quelle/bmi.bund.de

Vermisst : AL­JAF­FAL Ama­ni aus Rechtenstein Süddeutschland

Amani AL­JAF­FAL 13. Oktober 2021 zuletzt aktualisier

Amani AL­JAF­FAL, aus Rechtenstein – Ehingen Vermisst seit: 26.07.2021

Berlin,-Die 16-jährige Amani ALJAFFAL verließ am Montag, den 26. Juli 2021, gegen 06.00 Uhr das Elternhaus in Rechtenstein, fuhr mit dem Bus der Linie 320 nach Ehingen und stieg dort am Bahnhof aus. Sie ging zu Fuß in Richtung Weiherstraße und wurde zuletzt gegen 7.20 Uhr in Ehingen, Am Ramminger, gesehen. Dort verliert sich ihre Spur. Bisherige Maßnahmen, die zum Auffinden der Vermissten hätten führen können, verliefen ergebnislos.

Sachverhalt arabisch (PDF, 2MB)

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Detailinformationen zur Fahndung

 (verweist auf: Vermisster Amani ALJAFFAL)
Amani ALJAFFAL (Aufnahmejahr 2021)

Personalien

  • Familienname:ALJAFFAL
  • Vorname:Amani
  • Geburtsdatum:06.07.2005
  • Geburtsort:Aleppo
  • Staatsangehörigkeit:syrisch
  • Geschlecht:weiblich
  • Alter:16 Jahre
  • Größe:1,60 m groß

Äußere Erscheinung

  • schlank
  • lange schwarze glatte Haare

Kleidung

  • dunkelblaue Jeansjacke
  • grünes Kopftuch
  • olive/grünes Oberteil

Amani ALJAFFAL

Weitere Informationen zu dieser Fahndung

Tatort:Ehingen (Donau), Baden-Württemberg

 (verweist auf: Vermisste Amani ALJAFFAL)
Amani ALJAFFAL (Aufnahmejahr 2021)

Das Polizeipräsidium Ulm und das BKA bitten die Bevölkerung daher um Mithilfe.

  • Wer hat Amani ALJAFFAL seit Montag, 26. Juli 2021, gesehen?
  • Wer hat Foto- oder Videoaufnahmen (z. B. mit dem Telefon oder einer Dash-Cam) vom 26. Juli 2021 aus dem Bereich des Bahnhofs und Berufschulzentrums in Ehingen?
  • Wer weiß, wo sich Amani ALJAFFAL aufhält?
  • Wer kennt Personen aus dem persönlichen Umfeld von Amani ALJAFFAL?
  • Wer stand in der Vergangenheit in Kontakt zur Familie ALJAFFAL?
  • Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Wenn Sie einen sachdienlichen Hinweis abgeben, aber anonym bleiben möchten, bitten wir Sie, das Anonyme Hinweisgebersystem zu benutzen:

Die Behörden können derzeit eine Straftat nicht ausschließen. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Ulm jetzt für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 3.000 Euro ausgesetzt.

Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.

https://www.bkms-system.net/egamani , Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Polizei Baden-Württemberg

Internetseite der Polizei Baden-Württemberg

Letzter Aktualisierungen am 03.11.2022 18:18Uhr

Quelle/bka.de/fahndung.polizei-bw.de

Justiz: Kinderpornografische Darknet-Plattform „BOYSTOWN“ ist abgeschaltet

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Durchsuchungen und Festnahmen durch GStA FFM ZIT und BKA

Bild © picture-alliance/dpa/

Die mutmaßlichen Verantwortlichen vor dem Landgericht Frankfurt am Main angeklagt

Hessen,-Auf der Darknet-Plattform “BoysTown” tauschten über 400.000 Menschen weltweit Aufnahmen von sexuellem Kindesmissbrauch aus. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat jetzt die Betreiber der Seite angeklagt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen vier Männer erhoben, die hinter der Darknet-Plattform “BoysTown” stehen sollen. Auf der international ausgerichteten Plattform mit über 400.000 Mitgliedern waren Aufnahmen schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreitet worden.

Wie die Ermittlungsbehörde am Freitag mitteilte, geht es um den Verdacht der bandenmäßigen Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte, des Herstellens von Kinderpornografie sowie zum Teil des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Über eine Million Forenbeiträge

Die vier Männer im Alter zwischen 41 bis 65 Jahren sollen die Plattform “BoysTown” betrieben oder sich am Betrieb der Seite beteiligt haben. Auf der Seite gab es Chatbereiche in verschiedenen Sprachen, über die weltweit Abbildungen von sexuellem Missbrauch, hauptsächlich von Jungen, ausgetauscht wurden – die Ermittler zählten weit über eine Million Forenbeiträge.

Im April 2021 war die Seite durch das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt abgeschaltet worden. Bei der Behörde in Frankfurt ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität angesiedelt, die bundesweit für diese Fälle zuständig ist.

Bei den Angeschuldigten handelt es sich nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft um Männer aus Oberbayern, Norddeutschland, Paderborn in Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Alle vier Beschuldigten sitzen derzeit aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Frankfurt in Untersuchungshaft. Das Landgericht Frankfurt muss nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.

Festnahme am Frankfurter Flughafen

Der 59 Jahre alte Angeschuldigte aus Norddeutschland habe zuletzt in Paraguay gelebt und sei nach seiner Auslieferung im Oktober 2021 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden.

Er soll “BoysTown” zusammen mit dem 49-Jährigen aus Oberbayern im Jahr 2019 federführend aufgebaut und der kinderpornografischen Szene zur Verfügung gestellt haben. Dem 49-Jährigen wird zudem vorgeworfen, zwei Kinder in 17 Fällen zum Teil schwer sexuell missbraucht zu haben. Er soll Bilder und Videos von seinen mutmaßlichen Taten aufgenommen und verschickt haben.

Schwerer sexueller Missbrauch in 25 Fällen

Der 41 Jahre alte Mann aus Nordrhein-Westfalen soll ebenfalls zwei Kinder in 25 Fällen zum Teil schwer sexuell missbraucht haben. Wie auch der Mann aus Oberbayern soll er Inhalte auf “BoysTown” moderiert und administriert haben.

Der vierte Angeklagte, ein 65-Jähriger aus Hamburg, soll einer der aktivsten Nutzer auf der Plattform gewesen sein – damit hat er laut Anklage “maßgeblich an der inhaltlichen Ausgestaltung sowie Aufrechterhaltung des Betriebes des Forums mitgewirkt”. Gegen weitere Mitglieder der Plattform werde noch ermittelt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Quelle/ Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt@GStA_FFM_ZIT und @bka.

Quelle: hessenschau.de

Das Bundes­kriminal­amt warnt: Be­trü­ge­ri­sche Mails mit dem Na­men von BKA-Prä­si­dent Hol­ger Münch im Um­lauf

Falsche Polizei-Mails mit Schadsoftware im Umlauf.miss.at

Das Bundes­kriminal­amt warnt: Be­trü­ge­ri­sche Mails mit dem Na­men von BKA-Prä­si­dent Hol­ger Münch im Um­lauf

Wiesbaden-Berlin,-Betrug im Netz hat viele Gesichter. Dazu gehören unter anderem immer wieder kursierende E-Mails vermeintlicher Polizeibehörden, in denen argloseren Bürgerinnen und Bürgern angeblich begangene Straftaten vorgeworfen werden. Gegen die Zahlung eines Geldbetrages etwa könne der Adressierte eine weitere Strafverfolgung abwenden oder seine Stellungnahme zu dem Vorwurf an eine genannte E-Mail-Adresse richten. Nicht selten sind vermeintliche Beweise als Datei der Mail beigefügt.

Ähnlich ist die Vorgehensweise unbekannter Verfasser, die sich aktuell als BKA-Präsident Holger Münch an E-Mail-Empfänger wenden. Diesen wird vorgeworfen, kinderpornografisches Material im Internet abgerufen zu haben. Ein Gerichtsverfahren sei bereits eingeleitet worden, die adressierte Person müsse mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Um diese abzuwenden, habe die angeschriebene Person die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zu dem Tatvorwurf an eine Mailadresse mit der Endung „@europamel.net“ zu übermitteln.

Dateibild-BKA/quelle/bka.de veröffentlicht am01. Dezember 2021

Wir stellen klar: Bei diesen E-Mails handelt es sich um Fake-Mails, die nicht vom Bundeskriminalamt oder von BKA-Präsident Holger Münch stammen. In keinem Fall würden wir Bürgerinnen und Bürger auf diesem Wege kontaktieren. Deshalb appellieren wir: Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach. Hier handelt es sich vermutlich um den Versuch, Ihre Daten für die Begehung weiterer Straftaten auszuspähen. Öffnen Sie auf keinen Fall das in der E-Mail anhängige PDF-Dokument. Dieses könnte Schadsoftware enthalten und so Ihr Endgerät infizieren, um sodann weitere Straftaten zu begehen.

Schützen Sie sich, indem Sie die E-Mail-Adresse des Absenders prüfen. Aktuell werden Fake-Mails mit der Endung „@tnpf.fr“ verschickt, der übrige Adressteil kann Wörter wie „police“ enthalten. Außerdem sollten Sie nie auf E-Mails von unbekannten Absendern reagieren. Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft oder Links in E-Mails von Ihnen unbekannten Absendern. Und seien Sie grundsätzlich wachsam im Umgang mit persönlichen Daten.

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, erstatten Sie unbedingt Anzeige bei Ihrer Polizei.

Ein Beispiel für eine Fake-E-Mail sehen Sie hier:

Betrügerische Mails mit dem Namen von BKA-Präsident Holger Münch im Umlauf

Quelle/bka.de

BKA: Öffentlichkeitsfahndung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Wikipedia

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main | Staatsanwaltschaften Hessen

Öffentlichkeitsfahndung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie im Darknet.

Das Bundeskriminalamt fahndet im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – nach einem unbekannten, heute zwischen 31 und 51 Jahre alten Beschuldigten, der im Verdacht steht, mindestens sieben männliche Kinder zwischen den Jahren 2010 und 2019 teilweise schwer sexuell missbraucht, Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs hergestellt und die Bild- bzw. Videodateien im Zeitraum von 2015 bis 2019 auf kinderpornographischen Plattformen im Darknet verbreitet zu haben.

 (verweist auf: Tatkomplex 7_Bad)

Bilde BKA

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt gehen davon aus, dass die Tathandlungen in Deutschland stattgefunden haben.

Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Bundeskriminalamt liegen Bild- und Videodateien vor, die den schweren sexuellen Missbrauch der zu den Tatzeitpunkten zwischen 1 und 10 Jahre alten Kindern durch den Tatverdächtigen zeigen. Dieser hat vermutlich beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern zu tun und benutzt bei Anreden die ungewöhnliche Formulierung „Hy“ als Begrüßung.

Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl vor als auch nach dem genannten Zeitraum durch den Täter möglicherweise weitere Kinder missbraucht worden sind oder noch missbraucht werden. Sämtliche bisherigen Ermittlungsmaßnahmen haben nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen, der Opfer oder der Tatorte geführt.

 (verweist auf: Tatmittel)

Tatmittel – Kamera, Aufnahmezeit: Juli 2015 – April 2016Quelle: BKA

Auf der Internetseite des Bundeskriminalamts sind alle wichtigen Informationen zu dieser Fahndung eingestellt.

 (verweist auf: Tatkomplex 9_Badezimmer Rotes Handtuch)

Dort ist unter anderem ein Fahndungsvideo abrufbar, in dem Kleidungsstücke der Opfer, weitere (zum Teil sehr auffällige) Gegenstände sowie Tatorte gezeigt und Hintergrundinformationen zum Täter und den Geschädigten gegeben werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt fragen:

Wer erkennt einen der gezeigten Gegenstände, bestenfalls in Kombination mit einem der Tatorte?

Wer kann einen Hinweis auf Personen geben, die in Verbindung mit den Taten stehen könnten?

https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/UnbekanntePersonen/Schwerer_Kindesmissbrauch/Sachverhalt.html?nn=26874#detailinformationen183392

www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung12

Hinweise bitte an das:

Bundeskriminalamt Wiesbaden Tel. 0611/55 – 18444 E-Mail: fahndung@bka.bund.de oder an jede andere Polizeidienststelle in Deutschland.

Quelle/bka.de

BKA Sicherheit Forschung:Das Bundes­kriminal­amt en­ga­giert sich im Ver­bund­pro­jekt FI­NAN­TIA in Corona Zeiten

Datum:29. November 2021

Corona Zeiten Kon­takt­lo­ses Be­zah­len si­che­rer ma­chen-Das Bundes­kriminal­amt en­ga­giert sich im Verbund Projekt FI­NAN­TIA

BerlinWiesbaden,-Seit dem Beginn der Corona-Pandemie ist das kontaktlose Bezahlen mit der Karte oder über Apps alltäglich geworden. Daher rief das Bundeskriminalamt bereits schon vor einem Jahr zur Teilnahme an der Umfrage des Verbundprojektes FINANTIA auf. Für Ihre Teilnahme bedanken wir uns herzlich.

Um Entwicklungen festzustellen, wird nun erneut eine Umfrage durchgeführt, die hier noch bis Januar 2022 abgerufen werden kann:

https://finantia2.limesurvey.net/564389?lang=de

In dem Verbundprojekt arbeiten die Abteilungen Kriminaltechnisches Institut (KT) und Cybercrime (CC) des Bundeskriminalamtes gemeinsam mit staatlichen und privaten Institutionen daran, diese Zahlungsmethoden sicherer zu machen.

Das Verbundprojekt FINANTIA „FINANzkriminalitäT: MethodIsche Analyse von Bedrohungsszenarien für moderne Karten- und App-basierte Zahlungssysteme“ aus dem Programm „Forschung für die zivile Sicherheit – Schutz vor organisierter Kriminalität II“ läuft von Juli 2020 bis Juli 2023 und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

In dem Projekt arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Anbietende von Zahlungssystemen und Ermittlungsbehörden zusammen, um mögliche Schwachstellen- und Tathergänge systematisch zu erfassen.

BKA - Meldungen

Das Missbrauchspotential wird analysiert sowie Technik- und Softwarekomponenten auf Schwachstellen untersucht. Ziel ist es, präventive Maßnahmen abzuleiten und die polizeiliche Aufklärung zu unterstützen und zu verbessern.

Ein Bestandteil des Projekts ist die Untersuchung der Wahrnehmung und des Risikobewusstseins der Bevölkerung beim Umgang mit modernen Bezahlmethoden. Daher hat die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg und der Diebold Nixdorf Systems GmbH erneut eine ca. 15-minütige Umfrage, bestehend aus 26 Fragen, entwickelt.

Alle Projektteilnehmer freuen sich, wenn Sie an der Umfrage teilnehmen und so möglichst viele Bürgerinnen und Bürger dieses Projekt unterstützen.

Die Teilnahme und Beantwortung der Fragen sind natürlich freiwillig. Bei Teilnahme an der Umfrage bitten wir Sie, auf Grundlage eigener Erfahrungen zu antworten. Es gibt keine richtigen oder falschen Antworten. Die Teilnahme an der ersten Umfrage ist keine Voraussetzung.

Die Antworten werden anonym gesammelt und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Die Umfrage entspricht dabei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO. Im Zuge der Anonymisierung werden personenbezogene Daten entfernt oder modifiziert, sodass die Daten keiner Einzelperson mehr zugeordnet werden können. Es wird gewährleistet, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und bei der Veröffentlichung nicht hervorgeht, wer an der Untersuchung teilgenommen hat.

Weitere Informationen, wie den Projektumriss, finden Sie unter dem Link:

http://m.sifo.de/de/kooperation-in-der-zivilen-sicherheitsforschung-zwischen-deutschen-und-oesterreichischen-1780.html

Quelle/bka.de

Sachsen Flughafen Halle-Leipzig: Zoll beschlagnahmt gefälschte Luxusuhren im wert mehr als 16 Millionen Euro 

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Symbolbild /Dresden, 23. August 2021

Zoll am Flughafen Leipzig entdeckt Fälschungen, 540 Luxusuhren im Wert von über 16 Millionen Euro beschlagnahmt

Am 30. Juli 2021 beschlagnahmte der Zoll am Flughafen Leipzig Luxusuhren eines namhaften Herstellers im Wert von 16,2 Millionen Euro.

Die Ware wurde in Hongkong aufgegeben und sollte über das Luftfrachtdrehkreuz Leipzig einen Empfänger in Großbritannien erreichen. Die Sendung bestand aus vier Packstücken, die insgesamt 540 verschiedene Uhren enthielten.

Der Rechteinhaber hat bestätigt, dass es sich um gefälschte Waren handelt. Zusatzinformation

Zoll (Standort Leipzig) - Stadt Leipzig

Zoll (Standort Leipzig) – Stadt Leipzig

Seit Mai 2009 setzt die deutsche Zollverwaltung für den Gewerblichen Rechtsschutz ein IT-Verfahren ein. Hinter dem Kurznamen ZGR-online steht ein umfassendes Datenverarbeitungssystem, über das Unternehmen Anträge auf ein Tätigwerden der Zollbehörden stellen können.

Allein in der Warenkategorie Uhren und Schmuck liegen der zuständigen Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls derzeit rund 100 Anträge vor.

Ermitteln die Zollbehörden Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen (Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, ergänzendes Schutzzertifikat, Sortenschutzrecht, geografische Angabe, Halbleitertopographierecht, Gebrauchsmuster oder Handelsname), das Gegenstand eines bewilligten Antrags ist, so setzen sie die Überlassung der Waren aus oder halten diese bis zur Entscheidungsfindung zurück.

Quelle/zoll.de

BKA :Mehr als 2.250 Ermittlungsverfahren schwächen Strukturen der organisierten Rauschgiftkriminalität—-

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/Datum:06. Juli 2021BKA PR Ausgabejahr:2021 //Mehr als 2.250 Ermittlungsverfahren schwächen Strukturen der organisierten Rauschgiftkriminalität

Bun­des­wei­te Er­mitt­lun­gen nach der Aus­wer­tung von En­cro­chat-Da­ten er­folg­reich.

Berlin,-Mehr als 2.250 Ermittlungsverfahren eingeleitet, mehr als 750 Haftbefehle vollstreckt und beachtliche Drogenmengen sichergestellt: Ein nachhaltiger Schlag gegen die organisierte Rauschgiftkriminalität ist deutschen Strafverfolgungsbehörden durch die Auswertung von kryptierten Handys gelungen.

InVerbindungBundeslagebild#Falschgeldkriminalität 2020

Das Bundeskriminalamt (BKA) führt seit März 2020 im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) ein Ermittlungsverfahren gegen die Nutzer von kryptierten Mobiltelefonen des Providers Encrochat insbesondere wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Grundlage waren Ermittlungen eines Joint-Investigation-Teams (JIT) aus französischen, und niederländischen Ermittlerinnen und Ermittlern, Europol und Eurojust, in deren Verlauf die kryptierten Smartphones des Anbieters Encrochat überwacht werden konnten. Im April 2020 erhielt das BKA über Europol Encrochat-Daten, die einen Bezug zu Deutschland aufwiesen.

Die Verwendung der Daten wurde durch die französischen Behörden aufgrund einer Europäischen Ermittlungsanordnung der ZIT genehmigt.

Das BKA zog Expertinnen und Experten aus den eigenen Reihen zusammen und richtete eine so genannte Besondere Aufbauorganisation (BAO) ein. Diese koordiniert die eigenen Ermittlungen und übermittelte zudem Sachverhalte an zuständige Strafverfolgungsbehörden im Inland weiter, beispielsweise an Polizeien der Bundesländer, den Zoll oder an die Bundespolizei.

BKA-Expertinnen und Experten für IT-Forensik bereiteten die Daten technisch auf. Dabei kamen automatisierte Verfahren sowie die Expertise von Kriminalisten aus verschiedenen Fachbereichen zum Einsatz.

Ergebnis: die Chats bestanden nahezu ausschließlich aus strafrechtlich relevanten Inhalten. Die Ermittlerinnen und Ermittler des BKA konzentrierten sich deshalb zunächst auf die Identifizierung der Personen hinter den Nutzernamen in den Chats.

Aus mehreren hunderttausend Chatverläufen von in Deutschland eingebuchten Encrochat-Nutzern konnten so tausende Nutzer identifiziert werden.

Labor zur Herstellung von synthetischen Drogen

Quelle: Polizei Niedersachsen

Insgesamt wurden durch die Encrochat-Daten nahezu im ganzen Bundesgebiet bisher mehr als 2.250 Ermittlungsverfahren eingeleitet und rund 360 bereits bestehende Ermittlungsverfahren wesentlich unterstützt.

In über 520 Ermittlungsverfahren wurden bisher polizeiliche Einsatzmaßnahmen, wie Festnahmen, Sicherstellungen und Durchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden rund 750 Haftbefehle vollstreckt. Fast 3,2 Tonnen Cannabis, etwa 320 Kilogramm synthetische Drogen, über 125.500 Ecstasy-Tabletten, fast 400 Kilogramm Kokain und 10 Kilogramm Heroin wurden sichergestellt. Darüber hinaus konnten rund 310 Schusswaffen und über 12.200 Schuss Munition aus dem Verkehr gezogen werden. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen wurden Vermögensarreste in Höhe von etwa 168 Millionen Euro sowie vorläufige Vermögenssicherungen von rund 28 Millionen Euro erzielt.
Im BKA werden Ermittlungsverfahren mit den Schwerpunkten organisierte Rauschgiftkriminalität und Waffenhandel geführt, mit den Begleitdelikten Korruption, Geldwäsche und Gewaltdelikte.

Indoor-Plantage mit Cannabispflanzen

Bild Quelle: Polizei Niedersachsen

Die Auswertung der Encrochat-Daten ermöglichte den deutschen Strafverfolgungsbehörden einen tiefen Einblick in die Vorgehensweise und Zusammenarbeit von Tätergruppierungen der organisierten Rauschgiftkriminalität in Deutschland. Die bundesweiten Ermittlungen werden die Strukturen der Tätergruppierungen empfindlich schwächen.

Christian Hoppe, Leiter der BAO im BKA: “Vor allem für die Rauschgift-Handelsdelikte und den Rauschgiftschmuggel haben die Informationen das Bild zur Situation in Deutschland vervollständigt. Von den Rauschgiftlieferanten über die Logistiker der Einfuhr und der Verteilung in Deutschland bis hin zu deren Abnehmern konnten wir mit einem Schlag alle Tatbeteiligten ausmachen. Erkenntnisse über die Struktur der Tätergruppierungen, ihre Vorgehensweise und ihre Vernetzung wurden in das polizeiliche Hellfeld überführt. Insbesondere die Feststellung, dass jeder vierte Tatverdächtige bewaffnet war, unterstreicht das hohe Gefährdungspotential der Tätergruppierungen der organisierten Rauschgiftkriminalität für unsere Gesellschaft.

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II Beispielsweise konnten aufgrund der durch das BKA aufbereiteten und ausgewerteten Daten in einem Verfahren der ZIT, welches gemeinsam mit der BAO des BKA geführt wird, vier Tatverdächtige identifiziert werden, die im Verdacht stehen, seit März 2020 unerlaubt Betäubungsmittel (Marihuana) von Spanien nach Deutschland einzuführen, um diese gewinnbringend zu veräußern. Daneben besteht der Verdacht, dass Mitglieder der Gruppierung auch mit Kokain Handel getrieben haben sollen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen sollen die eingeführten und gehandelten Betäubungsmittel einen Marktwert von mindestens 5 Millionen Euro haben.

Aufgrund dieses Tatverdachts fanden Mitte März Durchsuchungen in insgesamt acht Objekten in Frankfurt am Main, Dietzenbach, Neu-Isenburg, Groß-Umstadt, Troisdorf und Bonn statt. Dabei konnten vier Kurierfahrzeuge und etwa 800.000 Euro Bargeld beschlagnahmt werden. Im Zuge der Maßnahmen konnten drei der vier Beschuldigten festgenommen werden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Der vierte Beschuldigte, der sich zum Zeitpunkt der Maßnahmen in Spanien aufgehalten haben soll, befindet sich noch auf der Flucht. Nach ihm wird mit Europäischem Haftbefehl gefahndet.
Den Beschuldigten droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Gesamtfreiheitsstrafe. Das Gesetz sieht für Taten des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge einen Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Das BKA und die ZIT bedanken sich bei allen an den operativen Maßnahmen beteiligten Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern, beim Zoll und der Bundespolizei sowie bei den internationalen Partnern für die bisherige hervorragende Zusammenarbeit.

Quelle/bka.de

Polizei Hamburg, Warnt bei Barzahlungen auf die Echtheit von Banknoten zu achten.

POL-HH: 210614-3. Achtung Falschgeld - Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses in Hamburg-Fuhlsbüttel

Hamburg (ots) am 11.06.2021, 06:30 Uhr; Tatort: Hamburg-Fuhlsbüttel, Alsterkrugchaussee

POL-HH: Achtung Falschgeld – Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses in Hamburg-Fuhlsbüttel.

Hamburg,-Am Freitagmorgen der vergangenen Woche durchsuchten Beamte des Dezernats für Falschgelddelikte (LKA 64) die Wohnung eines 57-jährigen Deutschen, der im Verdacht steht, mit Falschgeld bezahlt und gehandelt zu haben. Die Durchsuchung führte zum Auffinden größerer Mengen “Blüten”, die beschlagnahmt wurden.

Durch intensive Ermittlungen der Spezialisten für Falschgelddelikte und Erkenntnisse des Bundeskriminalamts (BKA) geriet der 57-Jährige in den Fokus der Polizei.

Der Mann wird verdächtigt, über eine Online-Plattform als Imitationen gekennzeichnete Geldscheine legal erworben zu haben, um diese anschließend bei Barkäufen rechtswidrig in den Zahlungsverkehr zu bringen.

Daraufhin erwirkte die Staatsanwaltschaft Hamburg bei einem Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes, der am vergangen Freitagmorgen vollstreckt wurde.

Dabei stellten die Beamten falsche Banknoten mit dem fiktiven Wert von 120.000 Euro, mehr als 3.000 britische Pfund und fast 8.000 US-Dollar sicher.

Neben dem Fehlen allgemeiner Sicherheitsmerkmale ist ein Großteil der unechten Banknoten mit dem Aufdruck “Prop Copy” versehen und dient unter anderem als Spielgeld oder auch als Film-Requisite unter dem Namen “Movie Money”.

Nach Abschluss der Durchsuchung verblieb der Mann in seiner Wohnung, da keine Haftgründe vorlagen.

Die Ermittlungen dauern an.

In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei Hamburg, bei Barzahlungen auf die Echtheit von Banknoten zu achten.

Die durch die Täter am häufigsten verwendeten Banknoten sind die 10 Euro-,20 Euro- und 50 Euro-Scheine.

Vielfache Tatbegehungsweise ist, dass die Betrüger Waren von eher geringem Wert mit einer höherwertigen gefälschten Banknote bezahlen, um so einen möglichst hohen Betrag an echtem Bargeld durch den Geldwechsel zurückbekommen.

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Dabei nutzen sie häufig Situationen mit einem erhöhten Besucheraufkommen, wie zum Beispiel auf Wochenmärkten, Straßenfesten oder auch den Hamburger Dom, aus. Aber auch lange Warteschlangen in Supermärkten werden durch die Täter gezielt ausgewählt, um eine mögliche Unachtsamkeit der Kassierer durch den zeitlichen Druck auszunutzen.

Aber auch das Ausnutzen dunklerer Tageszeiten oder Örtlichkeiten gehört zu den Methoden der Täter, um Fälschungsmerkmale zu verschleiern.

Sollten Sie in den Besitz von Falschgeld geraten sein und dieses erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerken, bringen Sie es nicht wieder in den Zahlungsverkehr. Wenden Sie sich unbedingt zeitnah an eine Polizeidienststelle und erstatten dort Anzeige. Nur so lassen sich Hinweise auf die Personen erlangen, die Falschgeld in Umlauf bringen. Einer Strafverfolgung setzen Sie sich damit nicht aus.

Sollte im Einzelhandel ein Geldschein entgegengenommen worden sein, der nach erstem Eindruck nach einem Falsifikat sein könnte, beachten Sie folgende Vorgehensweise:

Geben Sie den Geldschein nicht an den Bezahler zurück! Teilen Sie ihm deutlich Ihren Verdacht mit! Verständigen Sie sofort die Polizei! Fassen Sie den Geldschein nach Möglichkeit nur an den Ecken an! Sollte der Kunde fliehen, hindern Sie ihn nicht an der Flucht! Vielmehr prägen Sie sich sein Aussehen gut ein, achten Sie auf den Fluchtweg und gegebenenfalls das Fluchtfahrzeug und dessen Kennzeichen!

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Polizei Hamburg www.polizei.hamburg und der Kriminalprävention des Bundes und der Länder unter www.polizei-beratung.de.

Zu den Sicherheitsmerkmalen bei den Euro-Scheinen bietet zusätzlich die Bundesbank weiterführende Informationen an. www.bundesbank.de/falschgeld www.ecb.europa.eu/euro/banknotes/security/html/index.de.html

Quelle/presseportal.de