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Zoll-München: Schwunghafter Handel mit Dopingmitteln aufgedeckt

Zoll.deMünchen, 2. Februar 2023

Schwunghafter Handel mit Dopingmitteln aufgedeckt

Zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft; zahlreiche Präparate im Wert von rund 15.000 Euro sichergestellt

München,- Wegen Verdachts des Handels mit Dopingpräparaten verhafteten Zollfahnder*innen bereits am 29. Dezember 2022 einen 33-jährigen polnischen Geschäftsmann aus dem Raum Neustadt an der Donau.

Daneben gelang es den Ermittlern*innen, einen 29-jährigen polnischen Kurier am 4. Januar 2023 in München zu verhaften, nachdem dieser einige Tage zuvor ein zehn Kilogramm schweres Paket mit Dopingpräparaten aus Polen dem 33-Jährigen überlassen haben könnte.

Beide Tatverdächtige befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Im Zusammenhang mit dem Vollzug der Haftbefehle kam es im Raum Altmühltal in der Zeit vom 29. Dezember 2022 und den Folgetagen zur Durchsuchung von elf Wohnungen und einem Ladengeschäft. Dabei stellten die Beamten zahlreiche aus Polen eingeschmuggelte Dopingpräparate und als Arzneimittel einzustufende Produkte sicher. Die Ermittlungen wegen Verdachts von Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz beziehungsweise Arzneimittelgesetz richten sich gegen insgesamt zehn Personen im Alter von 22 bis 55 Jahren.

Seit mindestens August 2021 dürfte der 33-jährige Geschäftsmann regelmäßig Paketsendungen mit Dopingmitteln aus Polen bezogen haben. Nachdem Anfang 2022 durch Beamte des Hauptzollamts Erfurt – Kontrolleinheit Verkehrswege Gera – anlässlich derer verdachtsunabhängigen Kontrolle bei einem Thüringer Versanddienstleister ein Paket und im September 2022 im Rahmen von Postbeschlagnahmen ein weiteres an ihn adressiertes mit insgesamt 20 Kilogramm diverser Dopingmittel sichergestellt wurden, änderte er seine Taktik.

Dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zufolge ließ er sich von diesem Zeitpunkt an die Präparate durch einen beauftragten Mittelsmann liefern, nämlich den am 4. Januar 2023 in München inhaftierten 29-jährigen Kurier.

Die polnischen Präparate verkaufte der 33-jährige Geschäftsmann an feste Abnehmer seines Umfelds.

Verteilt auf mehrere Einzelmaßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten stellten die Zollfahnder*innen insgesamt rund 300 Ampullen je zehn Milliliter an Dopingmitteln beziehungsweise Wachstumshormonen sowie rund 9.000 Tabletten und Kapseln an Doping- beziehungsweise Arzneimitteln sicher. Der Wert der sichergestellten Produkte wird auf rund 15.000 Euro geschätzt.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts München – Dienstsitz Nürnberg – im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I dauern an. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, gewerbsmäßig mit Dopingmitteln zum Zweck des Dopings beim Menschen im Sport und mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken Handel getrieben zu haben.

Quelle/zoll.de


Nach Quran: Thora brannte vor der israelischen Botschaft in Schweden

von Anna Belorustseva Nach dem Koran beschlossen die schwedischen Nationalsozialisten, die Thora zu verbrennen. Die Polizei griff traditionell nicht ein. / Soziales Netzwerk

Doch !? Thora brannte vor der israelischen Botschaft in Schweden

Schweden,- In Schweden veranstalteten Mitglieder der Nordischen Widerstandsbewegung eine Aufführung vor der israelischen diplomatischen Vertretung. Zuerst trampelten die Männer auf der Flagge des jüdischen Staates herum und steckten sie in Brand, dann steckten sie das heilige Buch der Juden – die Thora – in Brand.

Schwedische Neonazis erklärten den hochgezogenen Journalisten, die skandalöse Aktion ziele darauf ab, “die Kämpfer gegen Terrorismus und Globalismus zu unterstützen”. Der Vorfall wurde von Israels ständigem Vertreter bei den Vereinten Nationen, Gilad Erdan, kommentiert. 

Er wies auf die Unannehmbarkeit der sogenannten Meinungsfreiheit hin, die in Schweden solchen Vandalismus, einschließlich der Verbrennung heiliger Bücher, rechtfertigte.

„Wir brauchen keine deutlicheren Erinnerungen an das bekannte Sprichwort: „Wo Bücher verbrannt werden, werden auch Menschen verbrannt“, schloss der Diplomat. Bemerkenswert ist, dass die schockierende Aktion, wie im Fall der früheren Koranverbrennung , wurde mit den schwedischen Behörden vereinbart.

Dies ist nicht das erste Mal, dass in Schweden versucht wurde, die Tora zu verbrennen. Zuvor wollte ein gewisser Schriftsteller ägyptischer Herkunft auch die Thora anzünden, wofür er am 28. Januar eine Demonstration “auf der Schwelle” der israelischen Botschaft in Stockholm beantragte. Fast wäre es dem Ägypter gelungen, seinen Plan zu verwirklichen – die Polizei mischte sich nicht ein.

Die israelische Botschaft erfuhr jedoch von den Plänen des Mannes und überzeugte schwedische Beamte, die Aktion zu verhindern. Es ist bemerkenswert, dass es laut The Jerusalem Post nicht die Strafverfolgungsbeamten waren, die den wahren Schriftsteller auf den Weg brachten, sondern die Führer der örtlichen muslimischen Gemeinde.

Diesen Artikel/Berichterstattung Zuerst erschienen bei dzen von Anna Belorustseva

Quelle/dzen.ru/rg.ru


Selten & Curios: hungriger Berglöwen besucht Polizeistation


Korruptionswahrnehmungsindex 2022: Wachsende Gefahr durch Autokratien—

Deutschland verliert gegenüber dem Vorjahr einen Punkt

Wachsende Gefahr durch Autokratien, die Korruption als strategische Waffe einsetzen

Transparency International erklärte heute, Dienstag, in einem Bericht, dass der Irak den siebten Platz in der Liste der korruptesten arabischen Länder einnimmt und auf Platz 157 der transparentesten Länder der Welt für das Jahr 2022 von 180 aufgeführten Ländern rangiert.

Damit wird der Irak seit 2021 in der arabischen Welt und weltweit im gleichen Rang bleiben.

Dem Bericht der Organisation zufolge „rangierte Dänemark mit 90 Punkten an erster Stelle der am wenigsten korrupten und transparentesten Länder der Welt, gefolgt von Finnland und Neuseeland, die mit 87 Punkten auf den Plätzen zwei und drei rangierten, und Norwegen mit 84 Punkten auf Platz vier Punkte und Singapur und Schweden auf den Plätzen fünf und sechs.” mit 83 Punkten.

Dem Bericht zufolge „rangiert der Irak mit 23 Punkten weltweit auf Platz 157 und als korruptestes arabisches Land auf Platz sieben, vor Eritrea, Libyen, Sudan, Jemen, Syrien und Somalia.

Dem Bericht zufolge belegten Somalia, Syrien, Südsudan, Venezuela und Jemen die höchsten Korruptionsränge, indem sie die letzten Ränge in der Tabelle belegten.



Oase Siwa, Ägypten: Garantiert hier sollte niemand untertauchen

Oase Siwa, Ägypten: Hier sollte niemand untertauchen. Oase Wasser mit geringerer Salzkonzentration von 95% erhöht die Wasserdichtheit und den Auftrieb, sodass Sie nicht untergehen können. Übrigens, wenn man dort baden kann, hat es in den Wintermonaten viele heilende Wirkungen erkennbar, bzw. spürbar. Wünsch ihnen eine erfolgreiche Woche Start. Vollfrieden und Sicherheit.(von M;ondayman)/se/nz)


Donnerstags Humor& Witz, Bildungswesen: „Mein Kind ist Lehrer!

„Ja, guten Tag. Ihr Kind sitzt hier und weint, weil ihm alles zu viel wird. Können Sie ihn bitte aus der Schule abholen?“
„Mein Kind ist Lehrer!“
„Ja, genau. Er wartet dann im Sekretariat.“ Spizenwitze.de(se/nz)


Mittwoch Humor Gerechtigkeit: Drei Männer vor Gericht Wer ist

Drei Männer vor Gericht. „Was haben sie verbrochen“, fragt der Richter. „Ich habe den Stein ins Wasser geschmissen“, sagt der Erste. „Das ist nicht strafbar. Nächster!“, ruft der Richter. Sagt der Zweite: „Ich habe geholfen, den Stein ins Wasser zu schmeißen“ Richter: „Das ist nicht strafbar. Nächster!“ Sagt der Dritte : „Ich heiße Stein.“/spizenwitze.com(se/nz)


How to Access and Edit the Default WordPress .htaccess File — Jetpack

Your site’s .htaccess file – what is it, why it’s important, and how to access and edit it.

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Kurstätten-Seltene Verkehrsmittel: Sonntags Ausflüge in Nepal


Freitagshumor: Sicherankommen !! nicht nachmachen


Essen & Trinken in der EU: Diese vier Insekten können sich in Ihren Lebensmitteln verbergen

Die Globalisten wollen den Menschen weltweit Insekten auf den Speiseplan setzen. Bild: Report24/16. Januar 2023

In der EU offiziell zugelassen: Diese vier Insekten können sich in Ihren Lebensmitteln verbergen

Der Blick auf die Zutatenliste sollte zum Lebensmitteleinkauf dazugehören. EU-Bürger, die nicht unwissentlich Insekten zu sich nehmen wollen, sollten es dabei besonders genau nehmen: Die EU-Kommission hat nämlich mittlerweile bereits vier Insektenarten in unterschiedlichen Verarbeitungsformen als “Speiseinsekten” zugelassen. Die jüngste Zulassung erfolgte am 5. Januar: Fortan darf nach Mehlwürmern, Heuschrecken und Grillen auch der Getreideschimmelkäfer als Zutat in Lebensmitteln wie Brot, Suppen, Nudeln, Snacks, Erdnussbutter und Schokoladenerzeugnissen verwendet werden.

Mehlwürmer

Die erste Zulassung für ein sogenanntes “Speiseinsekt” erhielt schon im Juni 2021 der Mehlwurm: Die Durchführungsverordnung 2021/822 der EU-Kommission genehmigte das Inverkehrbringen getrockneter Larven von Tenebrio molitor (Mehlkäfer) als “neuartiges Lebensmittel”. Die SAS EAP Group aus Frankreich hat den Antrag gestellt und darf den Mehlwurm in der Union in Verkehr bringen. Er darf einzeln verkauft oder mit Höchstgehalten von 10 Gramm in

  • Proteinerzeugnissen
  • Keksen
  • Gerichten aus Leguminosen
  • und Erzeugnissen aus Teigwaren

verwendet werden.

Bei der Verwendung von Insekten muss auf der Packung des Lebensmittels der Hinweis zu finden sein, dass der Verzehr bei Menschen mit bekannten Allergien gegen Krebs- und Weichtiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.

Wanderheuschrecken

Im November 2021 folgte die Zulassung für das zweite “Speiseinsekt” durch die Durchführungsverordnung 2021/1975: “Fair Insects BV” aus den Niederlanden darf seitdem gefrorene, getrocknete und pulverförmige Locusta migratoria (Wanderheuschrecken) in der EU in Verkehr bringen. Als Zutaten dürfen die Heuschrecken je nach Verarbeitungsform in unterschiedlichen Höchstgehalten in folgenden Produkten:

  • Verarbeitete Kartoffelprodukte; Gerichte aus Leguminosen und Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Fleisch-Analoge
  • Suppen und Suppenkonzentrate
  • Leguminosen und Gemüse in Konserven/Gläsern
  • Salate
  • Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke
  • Schokoladenerzeugnisse
  • Nüsse, Ölsamen und Kichererbsen
  • Gefrorene fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Wurstwaren

Hausgrillen

Seit 2022 respektive 2023 ist zudem die Hausgrille (Acheta domesticus) in verschiedenen Verarbeitungsformen zugelassen. Die Durchführungsverordnung 2022/188 erlaubt das Inverkehrbringen von Acheta domesticus, gefroren, getrocknet und pulverförmig. Der Antrag kam abermals von “Fair Insects BV”. Die Hausgrille darf in vielen Lebensmitteln verwendet werden:

  • Andere Proteinerzeugnisse als Fleisch-Analoge
  • Brot und Brötchen
  • Backwaren, Getreideriegel und gefüllte Teigwaren
  • Kekse
  • Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
  • Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
  • Verarbeitete Kartoffelprodukte, Gerichte aus Leguminosen und Gemüse sowie Erzeugnisse aus Teigwaren oder auf Pizza-Basis
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke
  • Nüsse, Ölsamen und Kichererbsen
  • Soßen
  • Fleischzubereitungen
  • Fleisch-Analoge
  • Schokoladenerzeugnisse
  • Gefrorene fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis

Seit drittem Januar darf das vietnamesische Unternehmen “Cricket One Co. Ltd” per Durchführungsverordnung 2023/5 außerdem “teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus” in der EU vertreiben. Potenziell betroffene Lebensmittel:

  • Mehrkornbrot und -brötchen; Cracker und Brotstangen
  • Getreideriegel
  • Vormischungen für Backwaren (trocken)
  • Kekse
  • Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
  • Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
  • Soßen
  • Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Gerichte auf Basis von Teigwaren
  • Molkenpulver
  • Fleischanaloge
  • Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Bierähnliche Getränke
  • Schokoladenerzeugnisse
  • Nüsse und Ölsaaten
  • Snacks außer Chips
  • Fleischzubereitungen

Getreideschimmelkäfer

Die Durchführungsverordnung 2023/58 vom 5. Januar erlaubt es “Ynsect NL B.V.” aus den Niederlanden, Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neues Lebensmittel unter die EU-Bürger zu bringen. Die Liste der Lebensmittelkategorien, in denen die Larven als Zutat genutzt werden dürfen:

  • Getreideriegel
  • Brot und Brötchen
  • Verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien
  • Porridge
  • Vormischungen (trocken) für Backwaren
  • Getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Molkenpulver
  • Suppen
  • Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis
  • Gerichte auf Pizzabasis
  • Nudeln
  • Snacks außer Chips
  • Chips
  • Cracker und Brotstangen
  • Erdnussbutter
  • Verzehrfertige herzhafte Sandwiches
  • Fleischzubereitungen
  • Fleischanaloge
  • Analoge von Milch und Milchprodukten
  • Schokoladenerzeugnisse
  • Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene

Klaus Schwab sagt: Guten Appetit!

Quelle/report24.com/news