
dpa/Federico GambariniProzess gegen Ex-Fußballer: Christopher Metzelder hat zur Kinderpornografie-Anklage vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt.
GESTÄNDNIS VOR GERICHT:Kinderpornografie-Anklage: Christoph Metzelder zu Bewährungsstrafe verurteilt.
Datum:29.04.2021 16:01 Uhr
Ex-Profifußballer Metzelder ist wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Metzelder hatte in Teilen gestanden.
Der ehemalige Profifußballer Metzelder ist für die Weitergabe von Kinderpornografie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Vorwürfe in Teilen eingeräumt.Beitragslänge:1 minDatum:29.04.2021
Prozess wegen Kinderpornografie-Metzelder zu Bewährungsstrafe verurteilt
Düsseldorf,- Das Amtsgericht Düsseldorf hat Christoph Metzelder zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Mit dem Urteil ging der Prozess gegen den ehemaligen Nationalspieler nach nur einem Verhandlungstag zu Ende. Der 40-Jährige zeigte sich in der Verhandlung geständig.
Die Staatsanwaltschaft legte Metzelder zur Last, über Whatsapp im Zeitraum von Juli bis September 2019 Videos eindeutiger sexueller Handlungen an Minderjährigen verschickt zu haben.
Auf einem bei Durchsuchungen beschlagnahmten Handy des früheren Nationalspielers wurden insgesamt 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden. Metzelder gestand Besitz und Weitergabe von insgesamt 18 Dateien, die letztlich ins Strafmaß einflossen.
Metzelder: “Im Chat Extremfantasien ausgetauscht”
Metzelder gestand, auf frei zugänglichen Seiten Screenshots von Vorschaubildern inkriminierter Dateien gemacht zu haben. “Ich habe im Chat Extremfantasien ausgetauscht”, sagte er. Die Faszination habe “in der Grenzüberschreitung gelegen”. Es habe keine Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen gegeben. “Das hat ausschließlich in einer digitalen Parallelwelt stattgefunden.”
Er habe die Dateien verschickt, “obwohl ich weiß, welches unsägliche Leid gegenüber Kindern hinter jeder Datei steckt”. Er werde die Strafe akzeptieren. Die Anwesenden bat der Metzelder stellvertretend für alle Opfer sexueller Gewalt um Entschuldigung. “Ich hinterlasse eine Wunde, die niemals verheilen wird”, sagte er. “Damit werde ich für den Rest meines Lebens leben müssen.”
Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul fordert, sagt dass die Verbreitung von Kinderpornographie als Verbrechen eingestuft werden soll. Sexueller Missbrauch sei wie Mord.Beitragslänge: am:11.06.2020(ZDFVideo)
Metzelder gibt Auszeichnungen zurück.
Nach der Verlesung der Anklageschrift kündigte Metzelder an, alle öffentlichen Auszeichnungen wie den Landesverdienstorden NRW und das Bundesverdienstkreuz zurückzugeben. Dies werde er aus Respekt vor den jetzigen und künftigen Preisträgern tun, sagte er.
Laut Staatsanwaltschaft waren die weitergeleiteten Bilder keine Grenzfälle. Sie zeigten unter anderem schweren sexuellen Missbrauch, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung an unter zehnjährigen Kindern, wie Felix Zimmermann aus der ZDF-Redaktion Recht & Justiz berichtet.
“Schwerwiegender als das strafrechtliche Urteil ist ohnehin das gesellschaftliche”, so Zimmermann. “Erfahrungen mit anderen Prominenten, denen Delikte im Bereich der Kinderfotografie vorgeworfen wurden, zeigen, dass die Gesellschaft derartige Straftaten nicht verzeiht.”
Kinderschutz-Organisation bestürzt nach Urteil.
Die Kinderschutz-Organisation “Roter Keil” zeigte sich über das Urteil gegen Metzelder bestürzt. Dieser hatte sich von 2001 bis 2006 für das von dem katholischen Pfarrer Jochen Reidegeld gegründete Hilfswerk engagiert. 2005 waren Reidegeld, Metzelder und Fußballstar Sebastian Kehl von Papst Johannes Paul II. empfangen worden. Dabei überreichten sie ihm ein gemeinsam geschriebenes Buch über ihr Engagement zum Schutz von Kindern.
Ihre Gedanken seien bei den Kindern, die auf den weitergegebenen Bildern zu sehen seien, erklärten die Verantwortlichen von “Roter Keil”. Ihnen sei unermessliches Leid angetan worden, das nicht wieder gut zu machen sei. Besitz und Weitergabe von kinderpornografischem Material dürften in keiner Weise bagatellisiert werden. Dabei handele es sich genauso wie bei physischem Missbrauch um sexualisierte Gewalt. Dafür dürfe es nicht den “kleinsten Anschein einer Toleranz geben”.
- Begriff “Kinderpornografie”In der gesellschaftlichen Diskussion wird häufig vertreten, dass der Begriff “Kinderpornografie” unpassend sei, da er Gewalt gegen Kinder verharmlose. Es gibt für diese Ansicht gute Argumente. Der strafrechtliche Paragraph § 184b StGB spricht jedoch von der Verbreitung von “kinderpornografischen” Schriften, so dass in diesem juristischen Artikel maßgeblich auf diesen Begriff abgestellt wird.
Quelle: dpa, AFP, KNA, ZDF
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