
Justitia, die Symbolfigur der Gerechtigkeit vor der europäischen Flagge (imago/Westend61)20.09.2022
EuGH-Urteil Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen, zum Beispiel zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig, urteilten die Richter.
Mit dem Urteil bestätigt der Gerichtshof seine bisherige Rechtsprechung. Die entsprechende Regelung ist in Deutschland seit 2017 ausgesetzt. Es geht um die Frage, ob Internet- und Telekommunikationsanbieter die Daten ihrer Kunden für den Zugriff durch Behörden speichern müssen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und den Unternehmen Telekom und Spacenet, die sich gegen die Speicherpflicht wehren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall dem EuGH vorgelegt.

Foto Bundesjustizminister Buschmann FDP
Buschmann begrüßt Urteil
Bundesjustizminister Buschmann begrüßte das Urteil und will die Regelung nun aus dem deutschen Recht streichen. Entsprechend äußerte sich der FDP-Politiker auf Twitter. Der FDP-Politiker bezeichnete das Urteil als historisch und sprach von einem guten Tag für die Bürgerrechte.
Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende von Notz erklärte, die Vorratsdatenspeicherung, die alle Bürger unter Generalverdachte stelle, gehöre auf die Müllhalde der Geschichte.
Bundesinnenministerin Faeser will dagegen bei der Strafverfolgung nicht gänzlich auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten. Der Europäische Gerichtshof habe ausdrücklich entschieden, dass IP-Adressen gespeichert werden dürften, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Die damit verbundenen Möglichkeiten müssten beim Vorgehen gegen organisierte Kriminalität, extremistische Bedrohungen und andere schwere Straftaten genutzt werden.
Faeser sprach sich dafür aus, bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder zumindest Teildaten zu speichern. Kein Täter dürfe sich sicher fühlen vor Strafverfolgung.
Der SPD-Innenpolitiker Fiedler sagte im Deutschlandfunk, die Koalition werde sich das Urteil anschauen und mit Verhandlungen über eine Neuausgestaltung beginnen. Ziel müsse es sein, den Ermittlungsbehörden eine gute Ausgangssituation zu verschaffen, um künftig schwerste Verbrechen besser aufzuklären als in der Vergangenheit.
Im Koalitionsvertrag der Ampel ist festgehalten, dass es keine anlasslose Speicherung von Daten – wie die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form – mehr geben soll.
Polizeigewerkschaften dringen auf Nachfolgeregelung
Die beiden Polizeigewerkschaften forderten eine praxistaugliche Nachfolgeregelung. Die Polizei wolle niemanden grundlos ausforschen oder Datensammlungen anlegen, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Kopelke. Auch der Deutsche Richterbund verlangte schnell eine Alternative.
Netzpolitische Aktivsten wie Markus Beckedahl lobten wiederum die Entscheidung des EuGH. Widerstand und Protest lohne sich, betonte der ehemalige Chefredakteur von netzpolitik.org: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei und bleibe illegal. Es sei schön, dass das Gericht das zum zweiten Mal klargestellt habe.

Derzeit werden beispielsweise IP-Adressen von Internet-Nutzern durchdieTelekommunikationsdienstanbieter allenfalls wenige Tage gespeichert. (picture alliance / dpa / Matthias Balk)
Was die Vorratsdatenspeicherung ist
VDS beschreibt den Prozess, dass Internetprovider oder Anbieter von Kommunikationsdiensten bestimmte personenbezogene Daten all ihrer Nutzerinnen und Nutzer für einen gewissen Zeitraum speichern müssen. Die Daten müssen sie gegebenenfalls öffentlichen Stellen zur Ermittlung von Straftaten zur Verfügung stellen. Bei den zu speichernden Daten handelt es sich um Metadaten über die Kommunikation. Das sind zum Beispiel Zeitpunkt und Dauer eines Telefonats, wer mit wem telefoniert oder eine SMS geschrieben hat oder die IP-Adresse eines Geräts im Internet. Nicht gespeichert werden die Inhalte der Kommunikation, also das Gespräch oder die Nachricht selbst oder welche Internetseite aufgerufen wurde.
Nach einer gewissen Frist – im aktuellen Fall je nach Daten zwischen vier und zehn Wochen – müssen die Daten gelöscht werden. Vorher können zuständige Behörden mit einem richterlichen Beschluss eine Herausgabe der Daten zu Ermittlungszwecken verlangen. Weitere Informationen zur VDS können Sie hier nachlesen.
Pro und Contra
Befürworter der VDS betonen primär, wie wichtig der Zugriff auf die Daten für Ermittlungsarbeiten im digitalen Raum ist. Kritiker halten die Maßnahme für verfassungswidrig und betonen, dass es unverhältnismäßig sei, pauschal die Daten aller Bürgerinnen und Bürger zu speichern und sie somit unter Generalverdacht zu stellen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Köln folgten den Kritikern insofern, als dass sie 2017 und 2018 die VDS für nicht vereinbar mit EU-Recht erklärten. Nach den Verfassungsbeschwerden und der Weitergabe an den EuGH ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zurzeit ausgesetzt.
Diese Nachricht wurde am 20.09.2022 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
Quelle/deutschlandfunk.de
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